Beschluss:
1.
KulturStadtLev stellt dem KulturDrehscheibe
Leverkusen e. V. für nicht ausverkaufte Einzelveranstaltungen begrenzte
Eintrittskartenkontingente unentgeltlich zur Vermittlung an Interessierte gem.
der Satzung des Vereins zur Verfügung.
2.
Über die jeweilige Veranstaltung und den jeweiligen
Umfang der Freikartenkontingente entscheidet die Betriebsleiterin / der
Betriebsleiter der KulturStadtLev.
3. Nach Ablauf der Spielzeit 2012 / 2013 erhält der Betriebsausschuss KulturStadtLev eine Übersicht über die ausgegebenen Freikarten.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung-