Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 31. August 2012 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes mit Hinweis nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass
· die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zu keinen Beanstandungen geführt hat,
· der Jahresabschluss 2011 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und
· unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 1.482.629.390,96 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 16.517.558,36 € durch die allgemeine Rücklage zu decken. Die allgemeine Rücklage beträgt unter Berücksichtigung notwendiger Korrekturbuchungen mit Auswirkungen auf das Eigenkapital insgesamt 402.583.124,40 € zum 1. Januar 2012.
dafür: 52 (OB, 20 CDU, 14 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 OP, Dr. Becker)
dagegen: 10 (7 BÜRGERLISTE, 3 pro NRW)
Anschließend lässt Herr Bürgermeister Busch über den Beschlusspunkt 3 der Vorlage abstimmen.
Beschluss:
3. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2011.
dafür: 51 (20 CDU, 14 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 OP, Dr. Becker)
dagegen: 10 (7 BÜRGERLISTE, 3 pro NRW)
Herr Oberbürgermeister Buchhorn hat gem. § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Herr Bürgermeister Busch übernimmt die Sitzungsleitung.
Herr Bürgermeister Busch lässt zunächst über die Punkte 1 und 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.