Sitzung: 03.12.2012 F/021/2012
Zu z.d.A. Rat Nr. 15 S. 331 ff.
Rh.
Dr. Becker stellt die Frage, wie er sich in der Praxis mobile Ausgabestellen für
Mittagsverpflegung vorstellen soll.
Stellungnahme
des Fachbereichs Schulen:
Die Verwaltung richtet sich bei der
Einrichtung von mobilen Ausgabestellen nach dem Bedarf und den
organisatorischen Notwendigkeiten am Standort. In erster Linie werden die Anforderungen
an die erforderliche technische Ausstattung durch die zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OGS-Träger formuliert. Damit konnte in den
bisherigen Bedarfsfällen eine funktionierende Essensausgabe organisatorisch und
technisch sichergestellt werden.
Zu z.d.A. Rat Nr. 10 vom 23.08.2012
Anfrage vom 28.06.2012
Rh. Wolf (Die Unabhängigen)
fragt nach, ob sichergestellt werden kann, dass Entschädigungsleistungen – z.
B. von Versicherungen – auch im vollen Umfang zur Wiederherstellung des geschädigten
Gegenstandes eingesetzt werden können und nicht etwa im allgemeinen Haushalt
„verschwinden“.
Stellungnahme
des Fachbereichs Finanzen:
Es
besteht kein Automatismus dahingehend, dass Entschädigungszahlungen nur zur
Finanzierung des geschädigten Wirtschaftsgutes eingesetzt werden können. Dies
ist zwar der Grundsatz, allerdings besteht die fachliche Beurteilung des
Geschäftsvorfalls durch den organisatorisch zuständigen Fachbereich im
Vordergrund.
Sofern z. B. Bäume
/ Pflanzen durch Dritte beschädigt oder beseitigt werden (z. B. im Rahmen von
Leitungsverlegungen) – erfolgen stets Ersatzpflanzungen und die Kosten
hierfür werden dem Verursacher (sofern er bekannt ist bzw. ermittelt werden
kann) angelastet. Aus wirtschaftlichen Gründen wird jedoch nicht in jedem
Einzelfall umgehend die Nachpflanzung durchgeführt, sondern es werden häufig
mehrere Fälle in einem Auftrag bzw. einer Ausschreibung zusammengefasst.
Darüber hinaus müssen natürlich zwingend die Pflanzperioden beachtet werden.
Haushaltsmäßig kann
nicht jeder Einzelfall abgebildet werden. Entsprechend dem Bruttoprinzip werden
Ersatzleistungen von Dritten als Ertrag oder – sofern investiv – als investive
Einzahlung verbucht. Der Aufwand bzw. die investive Auszahlung für die
Ersatzpflanzung erfolgt aus den Haushaltspositionen „Unterhaltung Grünflächen“
(konsumtiv) bzw. „Ersatzbeschaffungen von Bäumen, Sträuchern u. ä.“
(investiv), aus denen auch die sonstigen Pflanzarbeiten (also außerhalb
von „Schadensfällen“) durch 67 bestritten werden.
Rh. Dr. Becker erkundigt sich, wann er mit
einer Beantwortung zu seinen am 24.11.2012 an die Verwaltung gerichteten Fragen
rechnen kann:
"Bilanztechnischer Gewinn" durch Umstruktierung Rheindorfer Kitas und Grundschulen
1. Wie hoch sind die einzelnen (Bilanz-) Buchwerte der zum Verkauf vorgesehenen Schul- und Kita-Grundstücke?
2. Wie hoch sind die Restbuchwerte der zum Abriss vorgesehenen Gebäude der Kita Weichselstraße, der Kita Bodestraße, des Schulgebäudes Masurenstraße und der Sporthalle Masurenstraße zum vorgesehenen Abrisszeitpunkt?
3. Mit welchem Abschreibungszeitraum muss für die vorgesehenen Neubauten "Kita Masurenstraße" bzw. "Sporthalle Netzestraße" gerechnet werden?
4. Wie und zu welchem Betrag errechnet sich daraus der angegebene "bilanztechnische Gewinn", wenn ein Verkaufserlös in Höhe von 4,3 Mio Euro zugrunde gelegt wird?
5. Durch welche "Bilanztechnik" erhöhen die Neubauten "wiederum" das Anlagevermögen der Stadt?
6. Wie lange bleibt ein "bilanztechnischer Gewinn" unter Berücksichtigung von Abschreibungen der Neubauten erhalten?
Stellungnahme
des Fachbereichs Finanzen:
zu1)
Die Buchwerte für
Grund und Boden betragen für
-
Masurenstraße 1,5 Mio. €
-
Bodestraße
432 T€
-
Weichselstraße
290 T€
Die Frage, ob bei
einem Verkauf Gewinne / Verluste gemacht werden und wie hoch diese sind, ist
für die Ergebnisrechnung des Haushaltes ohne Bedeutung. Dagegen sind
Verkaufserlöse – die einen liquiditätsmäßigen Vorgang darstellen - Einnahme der
Investitionsplanung, die zur Refinanzierung von Investitionsausgaben in der
investiven Haushaltsplanung etatisiert werden.
zu 2)
Die Buchwerte für
Gebäude betragen für
-
Sternenschule
Masurenstraße 1,25 Mio. €
-
Kita
Bodestraße
0,3 T€
-
Kita
Weichselstraße
106 T€
Die Sporthalle
Masurenstraße ist abgeschrieben.
Falls am
Bilanzstichtag Teilwertabschreibungen bei nachgewiesener dauerhafter Wertminderung
erforderlich sind, sind diese außerhalb der Ergebnisrechnung zu erfassen.
zu 3)
Der nach den Vorschriften des NKF
vorgegebene Abschreibungszeitraum beträgt 40 bis 80 Jahre. In Leverkusen werden
Neubauten auf die Dauer von bis zu 70 Jahren abgeschrieben, wobei
Bauweise und Ausstattungsmerkmale für die letztendliche Abschreibungsdauer
ausschlaggebend sind.
zu 4)
Ein
bilanztechnischer Gewinn ist nach den Vorgaben des
NKF-Weiterentwicklungsgesetzes in der Ergebnisrechnung nicht auszuweisen.
zu 5)
Die Aktivierung von
Neubauten ist keine Bilanztechnik, sondern entspricht Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung. Insofern ist das Schaffen von Anlagevermögen im
Zeitpunkt der Herstellung / Anschaffung ergebnisneutral. Erst mit Beginn der
Abschreibung wirken sich diese und eventuelle Zinsen auf das Ergebnis aus.
zu 6)
Die Position
Abschreibung eines Gebäudes wird linear auf seine Nutzungsdauer verteilt und
mindert das Jahresergebnis anteilig (z. B. bei einer Nutzungsdauer von 70
Jahren = 1/70).