Rf. Dr. Becker (fraktionslos). Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) fragt nach, warum die Vertragslaufzeit für die Betriebsführung des Bürgerzentrums (Villa Wuppermann) durch die JSL nicht auf 4 Jahre begrenzt werden kann.

 

Ergänzende Stellungnahme des Fachbereichs Gebäudewirtschaft:

 

Der bisherige Betriebsführungs-Vertrag für das Bürgerzentrum Villa Wuppermann, sah keinen festen Termin für den Ablauf des Vertrages vor, sondern war unbefristet. Für beide Vertragsparteien war ein Kündigungsrecht eingeräumt, das mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende ausgeübt werden konnte. Diese Kündigungsmöglichkeit bestand erstmals zum 31.12.2012, so dass damit eine Vertragslaufzeit von zunächst 4,5 Jahren fest vereinbart war.

 

Aufgrund der aus Sicht der Verwaltung positiven Erfahrungen mit der Betriebsführung des Bürgerzentrum und der Tatsache, dass die Zweckbindung der für den Umbau zum Bürgerzentrum gewährten Landesmittel am 31.12.2020 endet, soll der nun vorliegende Betriebsführungsvertrag in Abstimmung mit dem Betriebsführer mit einer festen Vertragslaufzeit bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Dabei sieht der Betriebsführungsvertrag im Jahr 2017 die Möglichkeit, die Vertragskonditionen den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Sollte es in diesem Fall zu keiner Einigung kommen, endet das Vertragsverhältnis.

Da es sich bei der Job Service Leverkusen gGmbH um eine 100-prozentige Beteiligung der Stadt handelt wurde auf weitere Kündigungsmöglichkeiten verzichtet.

 

 

Die Ausschussmitglieder vertagen die Vorlage einstimmig in den Rat.