Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, im Stadtteil Lützenkirchen die Stichstraße des Weyerweges gegenüber der Einmündung Auf dem Bruch nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.
- einstimmig -