Beschluss:

 

1. Über die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen der

 

A 1:                     Grundstückseigentümergemeinschaft Schoo / Schawohl, Schreiben vom 07.09.2012

A 2:                     ALDI Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG, Schreiben vom 07.09.2012

 

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung - Anlage 16 zur Niederschrift - entschieden.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 188 A/II „An der Fuchskuhl-NORD, Steuerung von Einzelhandelsnutzungen“ zu eigen. Auf die Begründung und Abwägung innerhalb der Vorlage Nr. 1834/2012 wird verwiesen.

 

3. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 188 A/II „An der Fuchskuhl-NORD, Steuerung von Einzelhandelsnutzungen“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 17 zur Niederschrift) und Textlichen Festsetzungen (Anlage 18 zur Niederschrift), wird gemäß

-        § 10 Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)

in Verbindung mit

-        der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)

und

-        § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729),

sowie

-        § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685),

als Satzung beschlossen.

 

4. Die als Anlage 19 zur Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.


dafür:          53  (OB 17 CDU, 13 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 4 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 pro NRW, 1 LEV PARTEI, Dr. Becker)

Enth.:            2  (1 DIE LINKE, 1 OP)

 

Rh. Pott (OP) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.