Rh. Ippolito (SPD) bittet um Prüfung bis zur Ratssitzung am 10.12.2012, ob die Stadt bei Gewährung eines Zuschusses das Recht hat, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschussbetrages nachweisen zu lassen.
Stellungnahme des
Fachbereichs Recht und Ordnung:
Wenn die Stadt
einen Zuschussbescheid erlässt, kann sie diesen mit Auflagen, Bedingungen und
sonstigen Nebenbestimmungen versehen. Üblicherweise werden Zuschussbescheide
immer mit der Verpflichtung, einen Verwendungsnachweis zu erbringen, verbunden.
Außerdem werden Sanktionen angedroht bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung des
Zuschusses.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Antrag
dafür: 6 (5 SPD, Dr. Becker)
dagegen: 12 (6 CDU, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN , 2 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW)
Enth.: 2 (BÜRGERLISTE)