Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 


Rh. Ippolito (SPD) bittet um Prüfung bis zur Ratssitzung am 10.12.2012, ob die Stadt bei Gewährung eines Zuschusses das Recht hat, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschussbetrages nachweisen zu lassen.

 

Stellungnahme des Fachbereichs Recht und Ordnung:

 

Wenn die Stadt einen Zuschussbescheid erlässt, kann sie diesen mit Auflagen, Bedingungen und sonstigen Nebenbestimmungen versehen. Üblicherweise werden Zuschussbescheide immer mit der Verpflichtung, einen Verwendungsnachweis zu erbringen, verbunden. Außerdem werden Sanktionen angedroht bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung des Zuschusses.

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag

 

dafür:            6  (5 SPD, Dr. Becker)

dagegen:   12  (6 CDU, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN , 2 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW)

Enth.:            2  (BÜRGERLISTE)