Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land „PariSozial Bergisches Land gGmbH“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) befristet für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.

 

Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.


- einstimmig -