Beschluss
In
Leverkusen-Küppersteg ist für das grob umschriebene Gebiet „Alte
Landstraße/Starenweg“, das in etwa wie
folgt begrenzt wird
- im Norden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie des Mühlenweges,
- im Osten durch die östliche Begrenzungslinie der Gisbert-Cremer-Straße
und
- im Westen durch die Alte Landstraße und durch die westliche Grenze
der bestehenden gewerblichen Parzellen entlang der Alten Landstraße
ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen:
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -