Beschluss

 

1.   Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. V 24/II „Autohaus Kammann - Overfeldweg“ wird zugestimmt.

Das Gebiet wird in etwa begrenzt durch Eifelstraße, Von-Ketteler-Straße, Overfeldweg und die südliche Grundstücksgrenze des Autohauses Kammann.

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V 24/II „Autohaus Kammann - Overfeldweg“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3. Der Entwurf ist zusammen mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung, mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans und mit dem Entwurf des Durchführungsvertrags für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB in Verbindung mit § 13 a und § 12 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -