Beschluss
1. Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. V 24/II „Autohaus Kammann - Overfeldweg“ wird zugestimmt.
Das Gebiet wird in etwa begrenzt durch Eifelstraße, Von-Ketteler-Straße, Overfeldweg und die südliche Grundstücksgrenze des Autohauses Kammann.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V 24/II „Autohaus Kammann - Overfeldweg“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Der Entwurf ist zusammen mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung, mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans und mit dem Entwurf des Durchführungsvertrags für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlagen:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB in Verbindung mit § 13 a und § 12 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -