Beschluss

 

1.         Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

2.         Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


dafür:                14 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,

                                 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW)

dagegen:            1 (OP)

Enth.:                  2 (BÜRGERLISTE)