Herr Stadtkämmerer Häusler macht Angaben entsprechend des TOP-Verteilerschreibens, das im Anschluss an die Ausführungen verteilt wird:

 

1.      Jahresabschlussarbeiten/Prognose 2012

Die Arbeiten des Fachbereiches Finanzen sind in Abstimmung mit der übrigen Verwaltung soweit gediehen, dass bis Ende des Monats – und damit fristgerecht im Sinne des § 7 des Stärkungspaktgesetzes - der vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2012 dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14) zur Prüfung zugeleitet werden kann. Nach Prüfung durch den FB 14 ist die entsprechende Ratsvorlage zum Jahresabschluss 2012 für den 15.07.2013 vorgesehen. Vorbehaltlich noch einiger weniger Abschlussbuchungen, wird das voraussichtliche Jahresergebnis 2012 im Entwurf ein Defizit von rd. -21 Mio. € ausweisen.

 

Der im Rat am 24.09.2012 beschlossene und am 25.10.2012 von der Bezirksregierung genehmigte Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 hatte ein Planergebnis 2012 in Höhe von -33,8 Mio. vorgegeben (= Verbesserung nahezu 13 Mio. €).

 

2.      Gewerbesteuerentwicklung 2013

Ausgehend von einem Ist-Ergebnis der Gewerbesteuer 2012 mit 95 Mio. € wurde, unter Berücksichtigung der Anhebung des Hebesatzes von 460 pp auf 475 pp und einer angenommenen Dämpfung der Konjunkturentwicklung, ein auf 86,5 Mio. € reduzierter Ansatz für 2013 veranschlagt.

 

Nach nunmehr zwei Buchungsmonaten des Jahres 2013 muss dieser Ansatz, unter Berücksichtigung der Jahresveranlagung für Gewerbesteuervorauszahlungen, mit nach sich ziehenden Berichtigungsveranlagungen - aufgrund von Messbescheiden des Finanzamtes - nach unten korrigiert werden.

 

Entsprechend der heutigen Erkenntnis muss möglicherweise mit einem Gewerbesteuer-Ist-Ergebnis von nur noch 68 Mio. € zum Jahresende 2013 gerechnet werden.

 

Diese liquiditätsmäßige Veränderung/Verschlechterung spiegelt sich auch am Stand des Kassenkredits wider, wonach mit Stand vom heutigen Tag das städtische „Girokonto“ mit 165,2 Mio. € überzogen ist.

 

Die Reduzierung des Gewerbesteueraufkommens verteilt sich auf verschiedene Unternehmungen und umfasst Rückerstattungen für die Jahre 2007 bis 2012 sowie Berichtigungen für das laufende Haushaltsjahr 2013. Dabei will ich nicht ausschließen, dass – so unerwartet und nicht prognostizierbar diese aktuelle Negativentwicklung ist – sich im Laufe des Jahres wieder ein positiver Trend ergeben kann.

 

Gleichwohl sehe ich mich veranlasst, Ihnen heute diese Zwischenmeldung zu geben und Sie, wie gewohnt, in den folgenden Finanzausschusssitzungen fortlaufend hierüber zu informieren.

 

Als Konsequenz der v. g. Entwicklung, weise ich ausdrücklich auf die Regelungen des § 82 GO NW zur vorläufigen Haushaltsführung hin, wonach ausschließlich

 

-        Aufwendungen/Auszahlungen mit rechtlicher Verpflichtung sowie

-        zur Weiterführung notwendiger, nicht aufschiebbarer Aufgaben

 

getätigt werden dürfen.

 

Es bleibt unterjährig zeitnah zu überwachen bzw. auszuwerten, welche Auswirkungen sich bei konsequenter Einhaltung der v. g. Vorschrift ergeben.

 

Sollte sich das

 

-          reduzierte Gewerbesteuervolumen 2013 von 68 Mio. € verfestigen und

-          gleichzeitig das in der Haushaltssatzung bzw. im Haushaltssanierungsplan (HSP) vorgegebene Ergebnis für das Jahr 2013 in Höhe von rd. –72,6 Mio. € nicht mindestens erreicht werden

 

müssen in der zum 01.12.2013 vorzunehmenden Fortschreibung des HSP

zusätzliche Kompensationsmaßnahmen in Bezug auf den Ausfall der Gewerbesteuer

aufgenommen werden.

 

Ziel ist es nach wie vor, den Haushaltsausgleich 2018 mit Mitteln des Landes und

2021 ohne Landesmittel zu erreichen.

Eine Durchschrift dieser Mitteilung erhält die Bezirksregierung Köln  - Kommunalaufsicht - zur Kenntnis.