Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Tagesordnungspunkte 7.1 (Antrag Nr. 2002/2013), 7.2 (Antrag Nr. 2084/2013), 7.3 (Antrag Nr. 2058/2013) sowie 7.4 (Vorlage Nr. 1900/2012) werden gemeinsam beraten.

 

Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) schlägt die nachfolgende neue Beschlussempfehlung zur Vorlage Nr. 1900/2012 vor, die die Inhalte der vorliegenden Anträge und der Beschlussempfehlung der Ursprungsvorlage sowie weitere Änderungen vereint und eine Abstimmung über die einzelnen Anträge entbehrlich macht.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die offene Formulierung „preiswerter Wohnraum“ zum neuen Beschlusspunkt 2 a) auch die Intention des Antrages Nr. 2002/2013 aufgreift.

 

Neue Beschlussempfehlung zur Weiterentwicklung des Geländes „Auermühle“:

 

„1.        Der Schwimmstandort „Auermühle“ wird aufgegeben.

           

2a.      Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Stadtplanung und Bauaufsicht sowie Umwelt die Potentiale des Geländes „Auermühle“ für eine weitergehende nachhaltige positive Stadtentwicklung zu prüfen. Die erarbeiteten Nutzungskonzepte des Workshops vom 08.08.2012 mit den Varianten 2 und 3 sowie den jeweiligen Subvarianten a und b – ohne die Stadtvillen - bilden hierfür die Grundlage.

 

            Berücksichtigt werden sollen dabei folgende Aspekte:

 

1.      Die Entstehung preiswerten Wohnraums an der Straße Am Dhünnberg bei Erhalt der bestehenden Baumreihe,

2.      die Entwicklung familien-/kinderfreundlichen Wohnens im Bereich der Auermühle, möglichst autofrei,

3.      der Erhalt des Geländes Auermühle als Standort für eine Kindertagesstätte,

4.      die Weiterentwicklung des Grünzugs Dhünn auch in den Bereich der Auermühle hinein,

5.      Perspektiven für das Klinikum im westlichen Teil des Geländes und

6.      eine öffentliche Spielwiese für Kinder mit zugeordneter naturbelassener Wasserfläche etwa dort, wo sich jetzt das Planschbecken befindet oder im räumlichen Zusammenhang mit der Kindertagesstätte.

 

2b.      Nach Beschlussfassung zu 2a. wird das dem Schwimmstandort Auermühle zuzurechnende Betriebsvermögen aus dem Betrieb gewerblicher Art Bäder entnommen und dem übrigen Vermögen des SPL zugeführt.

 

3.         Eine frühzeitige Bürgerinformation, welche Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände Auermühle in Betracht kommen, soll vor und nach der Tragfähigkeitsstudie baldmöglichst erfolgen.

 

4.         Der SPL beauftragt ein Gutachterbüro mit der Erstellung einer Tragfähigkeitsstudie unter Beachtung der unter 2a. aufgeführten Aspekte sowie der Varianten 2 und 3 mit den jeweiligen Subvarianten - ohne die Stadtvillen.

 

5.         Nach Vorliegen der Tragfähigkeitsstudie werden die Ergebnisse dem Rat der Stadt Leverkusen zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

 

6.                 Für das Gelände des Freibads Auermühle wird im Sinne einer nachhaltigen, positiven Stadtentwicklung nach der Tragfähigkeitsstudie ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben.

 

7.                 Ein möglicher Antrag zur Änderung des Regionalplans wird solange ruhend gestellt.

 

8.                 Mit dieser abschließenden Beschlussempfehlung sind alle vorliegenden Anträge Nrn. 2002/2013, 2084/2013 und 2058/2013 erledigt.“

 

Die Sitzung wird daraufhin für ca. 10 Minuten unterbrochen.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung bittet Frau Lorenz (BÜRGERLISTE), dass der Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE Nr. 2002/2013 und der Punkt 1 der neuen Beschlussempfehlung getrennt abgestimmt werden.

 

Im Übrigen besteht Einigkeit, dass über die von Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vorgestellte neue Beschlussempfehlung zur Vorlage Nr. 1900/2012 abgestimmt wird und hiermit eine Abstimmung über die Anträge Nr. 2084/2013 und 2058/2013 entbehrlich ist.

 

Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet um Mitteilung, wann eine Bürgerinformation nach Beschlussfassung erfolgen kann. Die Verwaltung sagt Beantwortung bis zum Rat zu.

 

Herr Bezirksvorsteher Gietzen lässt zunächst über den Antrag Nr. 2002/2013 abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag

 

dafür:            1  (BÜRGERLISTE)

dagegen:   12  (6 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Lind)

 

 

Weiter lässt Herr Bezirksvorsteher Gietzen über Punkt 1 des neuen Beschlussentwurfes zur Vorlage Nr. 1900/2012 abstimmen:

 

Beschlussempfehlung an den Rat zur Vorlage Nr. 1900/2012:

 

1.         Der Schwimmstandort „Auermühle“ wird aufgegeben.

 

dafür:          12  (6 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     1  (Herr Lind)

 

 

Sodann lässt Herr Bezirksvorsteher Gietzen über die Punkte 2 bis einschließlich dem neu gefassten Punkt 8 zur Vorlage Nr. 1900/2012 abstimmen:

 

Beschlussempfehlung an den Rat zur Vorlage Nr. 1900/2012:

 

2a.      Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Stadtplanung und Bauaufsicht sowie Umwelt die Potentiale des Geländes „Auermühle“ für eine weitergehende nachhaltige positive Stadtentwicklung zu prüfen. Die erarbeiteten Nutzungskonzepte des Workshops vom 08.08.2012 mit den Varianten 2 und 3 sowie den jeweiligen Subvarianten a und b – ohne die Stadtvillen - bilden hierfür die Grundlage.

 

            Berücksichtigt werden sollen dabei folgende Aspekte:

 

1.      Die Entstehung preiswerten Wohnraums an der Straße Am Dhünnberg bei Erhalt der bestehenden Baumreihe,

2.      die Entwicklung familien-/kinderfreundlichen Wohnens im Bereich der Auermühle, möglichst autofrei,

3.      der Erhalt des Geländes Auermühle als Standort für eine Kindertagesstätte,

4.      die Weiterentwicklung des Grünzugs Dhünn auch in den Bereich der Auermühle hinein,

5.      Perspektiven für das Klinikum im westlichen Teil des Geländes und

6.      eine öffentliche Spielwiese für Kinder mit zugeordneter naturbelassener Wasserfläche etwa dort, wo sich jetzt das Planschbecken befindet oder im räumlichen Zusammenhang mit der Kindertagesstätte.

 

2b.      Nach Beschlussfassung zu 2a. wird das dem Schwimmstandort Auermühle zuzurechnende Betriebsvermögen aus dem Betrieb gewerblicher Art Bäder entnommen und dem übrigen Vermögen des SPL zugeführt.

 

3.         Eine frühzeitige Bürgerinformation, welche Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände Auermühle in Betracht kommen, soll vor und nach der Tragfähigkeitsstudie baldmöglichst erfolgen.

 

4.         Der SPL beauftragt ein Gutachterbüro mit der Erstellung einer Tragfähigkeitsstudie unter Beachtung der unter 2a. aufgeführten Aspekte sowie der Varianten 2 und 3 mit den jeweiligen Subvarianten - ohne die Stadtvillen.

 

5.         Nach Vorliegen der Tragfähigkeitsstudie werden die Ergebnisse dem Rat der Stadt Leverkusen zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

 

6.         Für das Gelände des Freibads Auermühle wird im Sinne einer nachhaltigen, positiven Stadtentwicklung nach der Tragfähigkeitsstudie ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben.

 

7.         Ein möglicher Antrag zur Änderung des Regionalplans wird solange ruhend gestellt.

 

8.                 Mit dieser abschließenden Beschlussempfehlung sind die vorliegenden Anträge Nrn. 2084/2013 und 2058/2013 erledigt.

 

dafür:          11  (6 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enth.:            2  (1 BÜRGERLISTE, Herr Lind)