Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

In Leverkusen bleibt die Kanaldichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten weiterhin ausgesetzt. Eine entsprechende Regelung wird in der Kommunalsatzung festgeschrieben. Die 2012 beschlossene Satzung zur Kanaldichtheitsprüfung wird hiermit formell aufgehoben.

 

Im Falle von Kanalsanierungen städtischer Kanäle durch die TBL empfiehlt die Stadt Leverkusen den Anwohnern, die Dichtheitsprüfungen und ggf. Reparaturen privater Hausanschlüsse in Koordination mit der TBL-Maßnahme durchzuführen.

 

Die TBL verteilt in die Haushalte der betroffenen Bürger in den Wasserschutzgebieten ein Informationsblatt, in dem die gesetzlichen Grundlagen erläutert werden und der zeitliche Ablauf der Prüfungen dargestellt wird.


Rh. Scholz (CDU) bittet, folgenden Satz zusätzlich in den Beschlussentwurf aufzunehmen:

 

"Die TBL verteilt in die Haushalte der betroffenen Bürger in den Wasserschutzgebieten ein Informationsblatt, in dem die gesetzlichen Grundlagen erläutert werden und der zeitliche Ablauf der Prüfungen dargestellt wird."


dafür:          61  (OB, 22 CDU, 15 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Die Unabhängigen, 3 pro NRW, 2 OP)

Enth.:            1  (Dr. Becker)