Beschluss:
Der „Villa Zündfunke e. V. (Jugend-Kultur-Werkstatt, Bürger-Treff und Generationen-Haus)“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) befristet für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
Bei einer Enthaltung (Bürgerliste) beschlossen