Beschluss:

 

1.      Für das grob umschriebene Gebiet des heutigen AWO Seniorenzentrums nordöstlich Tempelhofer Straße, südlich „Ophovener Weiher“ (Wilmersdorfer Straße) und unmittelbar westlich des zum Einzugsbereich „Ophovener Weiher“ gehörenden Grünzugs (Kleingartenanlage) ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.      Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ wird gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 BauGB (beschleunigtes Verfahren) beschlossen.

 

3.      Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 210/ III „Tempelhofer Straße “ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

4.      Die Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung über Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis gesetzt. Die Informationsveranstaltung wird unter Vorsitz des Oberbürgermeisters durchgeführt.

 

5.      Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


- einstimmig -