Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 13. Juni 2013 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2012 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von 1.462.908.934,11 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 19.519.201,94 € durch die allgemeine Rücklage zu decken. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 1. Januar 2013 damit 383.013.499,26 €.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2012.

 

Kenntnis genommen                         Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO              Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                      Rechnungsprüfung und Beratung

                                                                                                                              In Vertretung

 

 

 

gezeichnet: Buchhorn                       gezeichnet: Krämer


 

Die Vorsitzende, Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP), erteilt Herrn Johanns (14) das Wort:

Einleitend teilt Herr Johanns (14) mit, dass nun zum zweiten Male ein Jahresabschluss durch den FB Rechnungsprüfung und Beratung geprüft wurde. Sodann erläutern er, Herr Krämer (14) und Herr Schulte (14) anhand eines Folienvortrages Art und Umfang der durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 nebst Lagebericht und den aus dieser Prüfung resultierenden Bestätigungsvermerk.

Die Vortragsfolien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Fragen aus der Mitte der Zuhörerschaft werden umgehend von der Verwaltung oder dem FB Rechnungsprüfung und Beratung beantwortet.

 

Rh. Quatz (BÜRGERLISTE) erklärt, dass er den Jahresabschluss 2012 inhaltlich voll anerkennt. Gleichwohl werde er sich aus generellen politischen Erwägungen bei der Abstimmung über die Vorlage 2196/2013 der Stimme enthalten.

 

Die Vorsitzende, Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP), dankt den Vortragenden und läßt über die Vorlage 2196/2013 getrennt nach Ziffern 1 und 2 – 3 abstimmen:

 

Zu Ziffer 1:

 

Beschluss:

 

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 13. Juni 2013 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2012 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

einstimmig – mit einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)

 

 

Zu Ziffern 2 – 3:

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage.

 

einstimmig – mit einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)