Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat stimmt der vorzeitigen Beendigung des Wegenutzungsvertrages Fernwärme und dem zeitgleichen Neuabschluss des Vertrages zwischen der Stadt und der EVL zu.

 

2.      Den Vertretern der Stadt in den Organen der EVL wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der vorzeitigen Beendigung und dem zeitgleichen Neuabschluss entsprechend der Beschlussfassung zu Ziffer 1. zuzustimmen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                     


Rh. Dr. Becker (Einzelvertreter) kritisiert, dass er in der Formulierung zu § 1 des Wegenutzungsvertrages Fernwärme einen Anschlusszwang für alle Bürger begründet sieht.

 

Herr Stadtkämmerer Häusler merkt an, dass dieser Vertrag seitens der Stadt Leverkusen und der EVL durch Juristen gutachterlich begleitet wurde.

Dieser Vertrag hat bereits die entsprechenden Gremien bei der EVL durchlaufen.

Herr Stadtkämmerer Häusler liest aus der Formulierung keinen Anschluss- und Benutzungszwang heraus.

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat

 

Wie Vorlage

 

- einstimmig -