Rh. Wölwer teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hierzu mit dem Sitzungsdatum eine Fragenliste eingereicht hat, u.a. bezüglich der Stoffe und Gegenstände, die über die Werksbrücke transportiert werden sollen.

 

Herr Adank (Firma Biebighäuser) teilt hierzu mit, dass es sich um den Transport von Metallteilen handelt, von denen keine Gefahr ausgeht, sowie um eine Wasserleitung für Heißwasser mit 1,5 bar Druck und mit einer Begleitheizung.

 

Rh. Ries (FDP) bittet um Auskunft, ob die Brücke auch für die Bevölkerung zur Querung der Borsigstraße genutzt werden kann.

 

Herr Adank erläutert, dass dies nicht möglich ist, da die einzelnen Werksteile auf dem werkseigenen Gelände durch die Brücke verbunden werden.

 

 

Beschluss:

 

1. Für eine Teilfläche der Borsigstraße sowie beiderseits angrenzende Flächen in Leverkusen-Quettingen ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich auf folgende Flurstücke der Gemarkung Lützenkirchen bzw. Teile hieraus:

 

-    Flurstück 942, Flur 20

-    Flurstück 318, Flur 21

-    Flurstück 367, Flur 21

-    Flurstück 425, Flur 21

-    Flurstück 426, Flur 21

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.  Dem Vorentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Planzeichnung (Anlage 4), textlichen Festsetzungen (Anlage 5) sowie der Begründung (Anlage 6) und dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans einschließlich Ansichten (Anlagen 7 und 8) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig -