Beschluss:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 195/II „Waldstraße“ in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung wird zugestimmt.
2. Der Entwurf ist mit der
diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13 a sowie § 30 Abs. 3 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des
Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -