Beschluss:

 

1.    Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 195/II „Waldstraße“ in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung wird zugestimmt.

                                              

2.    Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13 a sowie § 30 Abs. 3 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -