Herr Oberbürgermeister Buchhorn eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er verpflichtet das neue Ratsmitglied, Rh. Boden (DIE LINKE).

 

Anschließend gratuliert er Rh. Wolf (Die Unabhängigen) zu seinem heutigen 61. Geburtstag.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn weist darauf hin, dass Herr Stadtkämmerer Häusler den Rat für 18.30 Uhr zu seiner Verabschiedung eingeladen hat. Er werde daher spätestens gegen 18.15 Uhr die Sitzung unterbrechen, falls sie noch nicht beendet sein sollte. Im Falle einer Unterbrechung der Ratssitzung werde diese am 16.07.13 um 8.00 Uhr fortgesetzt.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn verweist auf die zuvor verteilte Arbeitstagesordnung, in die alle Tischvorlagen bzw. -anträge sowie alle Stellungnahmen und Ergänzungen eingearbeitet wurden.

 

Er schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 vorzuziehen und nach Tagesordnungspunkt 3 zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Zu Tagesordnungspunkt 20 verweist er auf ein Schreiben des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes vom 15.06.12, das auf den Tisch gelegt wurde.

 

Aufgrund eines möglichen Sachzusammenhangs schlägt Herr Oberbürgermeister Buchhorn vor, den Tagesordnungspunkt 45 gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 53 zu beraten und nach Tagesordnungspunkt 53.1 abzustimmen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Zu Tagesordnungspunkt 50 verweist er auf einen auf den Tisch gelegten Vertagungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE, Nr. 2303/2013, und schlägt vor, diesen Antrag als Tagesordnungspunkt 50.4 und die Verwaltungsvorlage, Nr. 2199/2013, als Tagesordnungspunkt 50.5 zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Außerdem schlägt Herr Oberbürgermeister Buchhorn  vor, die Tischvorlage Nr. 2283/2013 - „Entwicklung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)“ - Bürgerantrag des Betriebsrates der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) vom 14.06.13 als TOP 12.1 der öffentlichen Sitzung und den gleichlautenden Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 29.06.13 als TOP 12.2 zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.