Beschluss:

 

1.      Der Rat stimmt der vorzeitigen Beendigung des Wegenutzungsvertrages Fernwärme und dem zeitgleichen Neuabschluss des Vertrages zwischen der Stadt und der EVL zu.

 

2.      Den Vertretern der Stadt in den Organen der EVL wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der vorzeitigen Beendigung und dem zeitgleichen Neuabschluss entsprechend der Beschlussfassung zu Ziffer 1. zuzustimmen.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -