Beschlussentwurf:

 

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 13. Juni 2013 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2012 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.        Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von 1.462.908.934,11 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 19.519.201,94 € durch die allgemeine Rücklage zu decken. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 1. Januar 2013 damit 383.013.499,26 €.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2012.

 

Kenntnis genommen                            Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO               Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                       Rechnungsprüfung und Beratung

                                                                                                                              In Vertretung

 

 

 

gezeichnet: Buchhorn                          gezeichnet: Krämer


Rh. Ries (FDP) stellt die Frage, welche Sachverhalte zur Bildung der sonstigen Rückstellung geführt haben.

 

Die Verwaltung sagt die Beantwortung der Frage bis zur Ratssitzung zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung (FB 14 i.V.m. FB 20):

 

Die sonstigen Rückstellungen nach § 36 Absatz 4 GemHVO NRW betragen mit dem Jahresabschluss 2012 insgesamt 43.215.904,92 € (zum Vergleich Jahresabschluss 2011: 29.116.506,21 €).

 

Sie setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Eine Rückstellung für das Klageverfahren Rossmann in Höhe von 7,0 Mio. € wurde erstmalig zum Jahresabschluss 2012 gebildet/aufwandswirksam gebucht.

 

Für ergänzende Informationen zu den einzelnen sonstigen Rückstellungen wird im Übrigen auf die Seiten 79 – 81 sowie auf die Anlage 19 auf Seite 131 des Jahresabschlusses verwiesen.

 

 

 

 

Rh. Dr. Mende (SPD) gibt zu Protokoll, dass er seinen Dank für die Prüfung des Jahresabschlusses durch das RPA ausspricht.

Dadurch, dass das RPA und nicht weiter ein externe Wirtschaftsprüfer die Prüfleistung für die städtische Jahresrechnung erbringt, kann ein hoher 5-stelliger Betrag eingespart werden.

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          17  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen, Dr. Becker)

Enth.:            3  (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)