Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 282.261.611,15 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 3.429.601,65 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2012 wird genehmigt.

 

c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 3.429.601,65 € wird wie folgt verwendet:

 

Einstellung in Bauerneuerungsrücklage                                                1.714.500,00 €

Einstellung in andere Gewinnrücklagen                                                 1.714.500,00 €

Vortrag auf neue Rechnung                                                                               601,65 €

 

d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                              Häusler


Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 1:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          18  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)

Enth.:            2  (1 pro NRW, Dr. Becker)

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 2:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          17  (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)

Enth.:            2  (1 pro NRW, Dr. Becker)

 

Rh. Bast (SPD) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.