Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 282.261.611,15 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 3.429.601,65 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2012 wird genehmigt.
c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 3.429.601,65 € wird wie folgt verwendet:
Einstellung in Bauerneuerungsrücklage 1.714.500,00 €
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 1.714.500,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 601,65 €
d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 1:
Wie Vorlage
dafür: 18 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)
Enth.: 2 (1 pro NRW, Dr. Becker)
Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 2:
Wie Vorlage
dafür: 17 (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)
Enth.: 2 (1 pro NRW, Dr. Becker)
Rh. Bast (SPD) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.