Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 3.644.997,10 € einen Teilbetrag in Höhe von 1.200.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen, sowie einen Teilbetrag von 2.444.997,10 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

2. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                      Häusler


Rh. Dr. Becker (Einzelvertreter) kritisiert, dass ihm die Anlagen zur Jahresrechnung – inklusive der Gehaltsangaben zum Vorstand - der Sparkasse fehlen würde.

 

Die Verwaltung sichert zu, dass diese Informationen noch bis zur Ratssitzung verschickt werden.

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 1:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          16  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)

Enth.:            4  (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, Dr. Becker)

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 2:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          12  (4 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Die Unabhängigen)

Enth.:            4  (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, Dr. Becker)

 

Rh. Bast (SPD), Rh. Eimermacher (CDU), Rh. Dr. Mende (SPD) und Rf. Richerzhagen (CDU) haben gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.