Rh. Schönberger (CDU) beantragt, aus der Vorlage (Anlage 5, Seite 5) das Wort „hauptsächlich“ zu streichen. Es sollen nur Reihen- und Einfamilienhäuser gebaut werden.

 

dafür:          13  (5 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ,

                          1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW, 1 OP)

dagegen:     4  (SPD)

 

 

Beschluss:

 

1.        Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Elbestraße/Masurenstraße“ wird zugestimmt (erneuter Aufstellungsbeschluss).

 

2.        Für das grob umschriebene Gebiet, das eingefasst wird im Norden von der Zschopaustraße, im Osten von der Masurenstraße, im Süden von der Elbestraße und im Westen von der Unstrutstraße, ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

3.        Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Nutzungskonzept des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Elbestraße/Masurenstraße“ (Anlage 2 der Vorlage) in der vorliegenden Fassung zu.

 

4.        Die Darstellung des Flächennutzungsplanes „Gemeinbedarf“ ist nach Satzungsbeschluss anzupassen.

 

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).

 

Die der Vorlage beigefügte Begründung (Anlage 5, Seite 5 der Vorlage) wird dahin gehend geändert, dass das Wort „hauptsächlich“ gestrichen wird.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.


- einstimmig -