Rh. Schönberger (CDU) beantragt, aus der Vorlage (Anlage 5, Seite 5) das Wort „hauptsächlich“ zu streichen. Es sollen nur Reihen- und Einfamilienhäuser gebaut werden.
dafür: 13 (5 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
,
1
FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW, 1 OP)
dagegen: 4 (SPD)
Beschluss:
1.
Der Änderung
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 189/I
„Elbestraße/Masurenstraße“ wird zugestimmt (erneuter Aufstellungsbeschluss).
2.
Für das
grob umschriebene Gebiet, das eingefasst wird im Norden von der
Zschopaustraße, im Osten von der Masurenstraße, im Süden von der Elbestraße und
im Westen von der Unstrutstraße, ist
ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch
(BauGB) aufzustellen.
Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 der
Vorlage zu entnehmen.
3.
Der
Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Nutzungskonzept des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Elbestraße/Masurenstraße“ (Anlage 2 der Vorlage) in der vorliegenden
Fassung zu.
4.
Die
Darstellung des Flächennutzungsplanes „Gemeinbedarf“ ist nach Satzungsbeschluss
anzupassen.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
Die der Vorlage beigefügte Begründung (Anlage 5, Seite 5 der Vorlage)
wird dahin gehend geändert, dass das Wort „hauptsächlich“ gestrichen wird.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
- einstimmig -