Beschluss:

 

1.   Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der 2. öffentlichen Auslegung gemäß
§ 4a Abs.3 Satz 4 BauGB erneut geändert (Anlage 1 der Vorlage). Die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit wurde schriftlich um Stellungnahme gebeten. Über die zu der Änderung nach der 2. öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme des

 

Kulturausbesserungswerk, Träger und Förderverein freie Jugend- und Kulturzentren Leverkusen e.V., Kolberger Straße 95 a, 51381Leverkusen

 

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.   Entsprechend dem Ergebnis der Abwägung und der geänderten Planungsziele wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 172 C/II „nbs:o – Quartier am Campus“ geändert (Anlage 7 zur Niederschrift). Dem geänderten Entwurf einschließlich der Änderung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen (Anlage 8 zur Niederschrift) und der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 9 zur Niederschrift) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3.   Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 172 C/II „nbs:o – Quartier am Campus“ zu Eigen.

 

4.   Der Bebauungsplanentwurf Nr. 172 C/II „nbs:o – Quartier am Campus“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 7 zur Niederschrift) und Textlichen Festsetzungen (Anlage 8 zur Niederschrift) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), in Verbindung mit

 

·        der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)

 

und

 

·        § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung. vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 142)

 

sowie

 

·        § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom  09. 04. 2013 (GV. NRW. S. 194)

 

als Satzung beschlossen.

 

5.   Die als Anlage 9 zur Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.


Herr Bürgermeister Busch lässt über die Vorlage in der Fassung des Bau- und Planungsausschusses abstimmen.


dafür:          51  (OB, 20 CDU, 13 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 ÖDP)

Enth.:            8  (6 BÜRGERLISTE, 2 pro NRW)