Beschluss:

 

1.      Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 25/II „Werksbrücke Biebighäuser - Borsigstraße“ einschließlich der Begründung und des Vorhaben- und Erschließungsplans wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

2.      Der Entwurf des Bebauungsplans ist zusammen mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung und mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a und § 12 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -