Beschluss:

 

1.      Für das grob beschriebene Gebiet in Leverkusen-Opladen zwischen der Rat-Deycks-Straße/Rennbaumstraße (L 219) im Norden und der Fixheider Straße (L 288) im Süden, auf dem heute die Güterzugstrecke 2324 Duisburg-Wedau – Niederlahnstein verläuft, einschließlich der Flächen, die westlich bis an die Freiherr-vom-Stein-Straße sowie die Bahnallee und östlich bis an die Eisenbahnstrecke 2730 Wuppertal – Köln-Mülheim heranreichen, ist der Bebauungsplan Nr. 208/II „Opladen – nbso/Westseite“ im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich wird grob folgendermaßen begrenzt:

-         im Norden durch die Landesstraße Rat-Deycks-Straße/Rennbaumstraße (L 219),

-         im Westen durch den Straßenzug Freiherr-vom-Stein-Straße einschließlich Omnibusbahnhof, Bahnallee und Friedrich-List-Straße, daran anschließend durch die östlichen Grenzen der Grundstücke an der Robert-Koch-Straße und im weiteren Verlauf durch die Robert-Blum-Straße,

-         im Osten im Wesentlichen durch die – nach Verlegung der Güterzugstrecke – westliche Grenze der Bahnflächen, im nördlichen und südlichen Abschnitt des Geltungsbereichs durch die Eisenbahnstrecke 2730 Wuppertal – Köln-Mülheim, sowie

-         im Süden durch die Landesstraße Fixheider Straße (L 288).

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen:

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


dafür:          13  (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 OP)

dagegen:     2  (BÜRGERLISTE)

Enth.:            1  (pro NRW)