Beschluss:

 

1.    Der Teilung des Bebauungsplans Nr. 208/II „Opladen – nbso/Westseite“ und der Fortführung dieses Bebauungsplans für den unten genannten Geltungsbereich unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 208 A/II „Opladen – nbso/Westseite – Neue Bahnallee“ wird zugestimmt.

 

2.    Für die Flächen in Leverkusen-Opladen, auf denen heute die Güterzugstrecke 2324 Duisburg-Wedau – Niederlahnstein verläuft, des Weiteren die Flächen im Bereich des Bahnhofs Opladen sowie Teilflächen der Freiherr-vom-Stein-Straße, der Lützenkirchener Straße, der Bahnhofstraße, der Robert-Blum-Straße sowie der Fixheider Straße ist der Bebauungsplan Nr. 208 A/II „Opladen – nbso/Westseite – Neue Bahnallee“ im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Er wird grob folgendermaßen begrenzt:

-            im Norden durch die Abgrenzung des geplanten Kreisverkehrs im nördlichen Bereich der Freiherr-vom-Stein-Straße mit Anschluss an die Lützenkirchener Straße,

-            im Nordosten verläuft die Grenze entlang der Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 98/II „Busbahnhof Opladen“ 2. Änderung, daran anschließend in südlicher Richtung mit einem Abstand von 5,0 m entlang des geplanten westlichen Gütergleises bis zum Anschluss an die Fixheider Straße (L 288),

-            im Süden beinhaltet der Geltungsbereich einen Teilbereich der Fixheider Straße sowie die Abgrenzung des geplanten ovalen Kreisverkehrs zum Anschluss der neuen Bahnallee, hierfür wird der Bebauungsplan Nr. 125/II „Karl-Ulitzka-Straße“ zum kleinen Teil überlagert,

-            im Westen verläuft die Grenze zunächst an der Abgrenzung des geplanten Kreisverkehrs, anschließend an einem Teilbereich der Robert-Blum-Straße und an der östlichen Grenze der Parzelle 166 der Flur 11 der Gemarkung Opladen. Im weiteren Verlauf Richtung Norden wird die westliche Grenze mit einem Abstand von der östlichen Plangebietsgrenze von 20,0 m geführt, im nordwestlichen Bereich entlang der westlichen Seite der Bahnhofstraße und trifft dann im Norden auf die Abgrenzung des geplanten Kreisverkehrs im Bereich der Freiherr-vom-Stein-Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

3.        Dem Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich des Vorentwurfs der Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

4.    Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist gemäß Punkt 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994 beschlossenen „Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB“ in Form einer Bürgerversammlung unter Vorsitz des Bezirksvorstehers durchzuführen, zu der ortsüblich eingeladen wird.

 

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


dafür:          15  (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Die Unabhängige, 1 OP)

Enth.:            1  (pro NRW)