Beschluss: zurückgezogen

Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) erläutert auf Nachfrage, dass die Thematik bereits 2009 mit den zuständigen Denkmalbehörden abgestimmt wurde, 2009 ein positiver Bauvorbescheid erteilt wurde und nach § 34 Baugesetzbuch ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung besteht.

 

Rh. Quatz (BÜRGERLISTE) zieht daraufhin den Antrag zurück.