Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass in den Gesprächen mit dem Investor festgestellt wurde, dass die bisherigen Festsetzungen zum Bebauungsplan nicht so verstanden werden, wie sie beabsichtigt waren. Zur Verdeutlichung werden deshalb die Festsetzungen überarbeitet. Es erfolgen aber keine inhaltlichen Änderungen.

 

Beschluss:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 170/I „Mauspfad“ soll in seinem gesamten Geltungsbereich förmlich geändert werden. Die Änderung erfolgt mit dem Ziel, die Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sicherzustellen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 710, 712, 713, 716, 733, 734,735, 736, 737, 738, 739, 740, 741, 742, 746, 747, 748, 749, 750, 751, 752, 753, 754, 755, 757, 758, 759, 760, 761, 762, 763, 764, 765, 766, 767, 768, 769, 770, 771, 772, 773, 774 und 776 sowie eine Teilfläche aus Flurstück 775, allesamt Flur 31, Gemarkung Wiesdorf. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 zur Vorlage zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch – BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.


dafür:          15  (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 OP)

dagegen:     1  (pro NRW)