Der Tagesordnungspunkt wurde nach Tagesordnungspunkt 3 beraten.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn weist darauf hin, dass der Rat am 14.10.13 durch einstimmigen Beschluss die Verwaltung beauftragt hat, darauf hinzuwirken, dass seitens des Bundes zusätzlicher beziehungsweise verbesserter Schallschutz zwischen den S-Bahnen Leverkusen-Rheindorf und Leverkusen-Küppersteg realisiert wird. Zur Umsetzung des Beschlusses hat Herr Oberbürgermeister Buchhorn den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herrn Dr. Ramsauer, sowie parallel die Deutsche Bahn Projektbau GmbH angeschrieben und aufgefordert, das Lärmsanierungsprogramm des Bundes für den Bereich Leverkusen (Sanierungsabschnitt 58) schnellstmöglich umzusetzen und die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen zu überarbeiten. Am Freitag, den 06.12.13 hat Herr Oberbürgermeister Buchhorn von den zuständigen Stellen den Hinweis erhalten, diese Forderung zum jetzigen Zeitpunkt zurückzuziehen/zurückzustellen. Der Grund hierfür ist der noch bestehende Schienenbonus von 5 dbA, der bei einer jetzigen Antragsprüfung durch den Bund zu Lasten der Stadt Leverkusen berücksichtigt würde. Stattdessen wurde die Empfehlung ausgesprochen, den städtischen Antrag so lang zurückzustellen, bis der Schienenbonus abgeschafft ist. Bei anschließender Antragsprüfung durch den Bund, fände der Bonus dann keine Berücksichtigung mehr, das heißt, für die Stadt Leverkusen würde von günstigeren Werten ausgegangen. Herr Oberbürgermeister Buchhorn bittet den Rat deshalb um eine Aussage, ob der Beschluss bis zu einer Entscheidung über den Schienenbonus ruhend gestellt werden soll.

 

Anschließend erläutert Herr Geus als Antragsteller seinen Bürgerantrag.

 

Rh. Dr. Becker (ÖDP) gibt folgenden mit Herrn Geus abgestimmten Beschlussentwurf zu Protokoll und empfiehlt, diesen zu beschließen:

 

Redaktioneller Hinweis:

Der Tagesordnungspunkt wurde im Zuge der Genehmigung der Niederschrift in der Sitzung des Rates am 17.02.14 geändert. Die Änderung ist aus der Anlage zu dieser Niederschrift (Protokollauszug) ersichtlich.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen empfiehlt der WGL als direkt betroffene Eignerin von Wohnimmobilien entlang der Eisenbahnstrecke Düsseldorf/Köln (z.B. am Bürriger Weg), die folgende Vorgehensweise zu prüfen:

 

  • kurzfristig beim Eisenbahnbundesamt als jetzt zuständige  Planfeststel-lungsbehörde mit einem Antrag auf nachträgliche Lärmschutz-Maßnahmen  vorstellig zu werden,

 

  • darin darzulegen, dass sich die damaligen Lärmimmissionsprognosen zur Erweiterung dieser Eisenbahnstrecke um eine S-Bahn-Strecke unter den heutigen Gegebenheiten als Fehlprognosen darstellen,

 

  • deshalb unter Bezugnahme auf § 75 VwVfG nachträglich Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zu verlangen, welche nachteilige Auswirkungen der Fehlprognose ausschließen,

 

  • in diesem Zusammenhang darauf zu verweisen, dass somit  der Streckenabschnitt zwischen Leverkusen-Mitte und der nördlichen Leverkusener Stadtgrenze hinsichtlich der Lärmschutzerfordernisse nicht als Baulücke für den RRX, sondern wegen der vorherigen Fehlprognosen rückwirkend als Baustelle für die S-Bahn mit zu betrachten ist und durch nachträglich erforderliche Lärmschutzvorkehrungen sinnvollerweise gleichzeitig auch die Auswirkungen der zukünftigen Verkehrszunahme auf dieser Strecke ausgeschlossen werden sollten. Dies sollte insbesondere für die Wohngebiete entlang dieses Streckenabschnitts vorgesehen werden.

 

  • damit eine Leitlinie/ Musterbeispiel für andere direkt betroffene Anwohner des in Betracht kommenden Steckenabschnitts zu geben.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn sagt im Verlauf der Diskussion zu, dass er bei der Stadt, falls erforderlich und vom Rat gewünscht, eine „Sammelstelle“ für Eingaben der Bürger einrichten wird. Von dort könnten die Eingaben anschließend gesammelt an die Bahn gesendet werden. Er sagt außerdem eine Prüfung zu, welche städtischen Grundstücke an dem betroffenen Streckenabschnitt liegen.

 

Rh. Ippolito (SPD) weist darauf hin, dass er eine Klage einer städtischen Tochter gegen einen Planfeststellungsbeschluss bei gleichzeitiger Beantragung von Bundesmitteln durch die Stadt taktisch nicht für sinnvoll halte. Er regt deshalb an, grundsätzlich dem Beschlussentwurf von Rh. Dr. Becker zuzustimmen, die Thematik jedoch noch einmal bis zur Ratssitzung am 17.02.14 umfassend durch die Verwaltung prüfen zu lassen und die Beratung in diese Sitzung zu vertagen.

 

Rh. Scholz (CDU) beantragt anschließend eine Schließung der Rednerliste.

 

dafür:          49  (OB, 19 CDU, 11 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 pro NRW, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 ÖDP)

dagegen:     8  (1 SPD, 7 BÜRGERLISTE)

 

Rh. Richrath (SPD) erklärt, dass er als Vorsitzender des Aufsichtsrates auf die Geschäftsführung der WGL hinwirken werde, eine entsprechende Bestandsprüfung vorzunehmen und anschließend vorzugehen wie von Rh. Dr. Becker (ÖDP) vorgeschlagen.

 

Auf Antrag von Rh. Scholz (CDU) lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über eine Vertagung der gesamten Thematik in die Ratssitzung am 17.02.14 abstimmen, damit die Verwaltung den Sachverhalt im Lichte der verschiedenen Vorschläge und Prüfungsanregungen umfassend prüfen und bewerten kann.

 

dafür:          58  (OB, 20 CDU, 13 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 3 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 pro NRW, 2 OP, 1 DIE LINKE)

dagegen:     2  (1 BÜRGERLISTE, 1 ÖDP)

Enth.:            1  (SPD)