Herr Bezirksvorsteher Gietzen eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er bittet die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III, Herrn Scholz für die heutige Sitzung zum Schriftführer zu bestellen.

 

Dem stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

 

Herr Bezirksvorsteher Gietzen verweist auf eine den Bezirksmitgliedern zuvor vorgelegte Arbeitstagesordnung, die unter Tagesordnungspunkt 18 den zuvor verteilten Tischantrag Nr. 2630/2014 „Erhalt des Glockenturms der evangelischen Kirchengemeinde in Alkenrath“ - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 06.02.14“ - enthält.

 

Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, den Punkt in dieser Sitzung nicht auf die Tagesordnung zu nehmen, da zunächst durch die Verwaltung geklärt werden sollte, ob eine Möglichkeit besteht, den Glockenturm unter Denkmalschutz zu stellen. Außerdem sollte die Verwaltung zunächst Gespräche mit der Kirchengemeinde führen. Der Antrag könnte dann im nächsten Sitzungsturnus beraten werden.

 

Frau Lorenz (BÜRGERLISTE) spricht dagegen und weist darauf hin, dass der Rat in seiner Sitzung am 17.02.14 bereits über den Antrag entscheiden könnte, ohne dass die Bezirksvertretung ihr Beratungsrecht wahrgenommen habe.

 

Herr Bezirksvorsteher Gietzen lässt anschließend darüber abstimmen, ob der Antrag auf die Tagesordnung genommen wird.

 

dafür:            2  (1 BÜRGERLISTE, Herr Lind)

dagegen:   13  (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)

 

Anschließend lässt Herr Bezirksvorsteher Gietzen über die Arbeitstagesordnung abstimmen, in der Tagesordnungspunkt 14 nach Tagesordnungspunkt 2 sowie Tagesordnungspunkt 13 nach Tagesordnungspunkt 8 zur Beratung vorgesehen ist.

 

- einstimmig -