Frau Beigeordnete Deppe erläutert das abgestufte Verfahren, welches im Rahmen der Bauleitplanung gesetzlich vorgesehen ist. Auch wenn ein Planungsbüro eingebunden ist, werden umfassende Prüfverfahren von der Verwaltung selbst vorgenommen und letztendlich in den politischen Gremien entschieden.

 

Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) erläutert auf Nachfragen von Herrn Neuendorf (OP), dass den Investoren grundsätzlich keine Personalkosten in Rechnung gestellt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen werden mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Der Investor zahlt den Umbau des Verkehrsknotens. Nach dem vorliegenden Verkehrsgutachten liegen keine Anhaltspunkte vor, nach denen der geplante Kreuzungsumbau nicht ausreicht.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage


dafür:          15  (4 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW)

dagegen:     1  (OP)

 

Rh. Schönberger (CDU) hat gemäß § 31 GO NRW nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.