Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, gegen die Trassenführung der Erdgasparallelleitung unmittelbar entlang der Waldsiedlung und Waldschule vorzugehen und sich für die Verlegung der Trasse mittig zwischen die Bebauungen der Waldsiedlung und Nittum/Schildgen einzusetzen.

 

2.      Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Durchführung des Klageverfahrens ein renommiertes externes Rechtsanwaltsbüro beauftragt hat.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger in umfassender Weise bei Klagen gegen diesen Planfeststellungsbeschluss zu unterstützen.

 

4.      Die Verwaltung prüft, ob es im weiteren Trassenverlauf der NETG-Gasleitung auf Leverkusener Stadtgebiet zu vergleichbaren oder ähnlichen Konfliktpunkten kommt und handelt in gegebenem Fall entsprechend.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Gasleitung tiefer als bisher geplant, verlegt wird.


- einstimmig -