Rh. Dr. Becker (ÖDP) beantragt, über den folgenden, in der Ratssitzung am 09.12.13 in Abstimmung mit Herrn Geus reformulierten Bürgerantrag abzustimmen:
Der Rat der Stadt
Leverkusen empfiehlt der WGL als direkt betroffene Eignerin von Wohnimmobilien
entlang der Eisenbahnstrecke Düsseldorf/Köln (z.B. am Bürriger Weg), die
folgende Vorgehensweise zu prüfen:
- kurzfristig beim Eisenbahnbundesamt als
jetzt zuständige Planfeststellungsbehörde mit einem Antrag auf
nachträgliche Lärmschutz-Maßnahmen
vorstellig zu werden,
- darin darzulegen, dass sich die damaligen
Lärmimmissionsprognosen zur Erweiterung dieser Eisenbahnstrecke um eine
S-Bahn-Strecke unter den heutigen Gegebenheiten als Fehlprognosen
darstellen,
- deshalb unter Bezugnahme auf § 75 VwVfG
nachträglich Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen
zu verlangen, welche nachteilige Auswirkungen der Fehlprognose
ausschließen,
- in diesem Zusammenhang darauf zu
verweisen, dass somit der
Streckenabschnitt zwischen Leverkusen-Mitte und der nördlichen
Leverkusener Stadtgrenze hinsichtlich der Lärmschutzerfordernisse nicht
als Baulücke für den RRX, sondern wegen der vorherigen Fehlprognosen
rückwirkend als Baustelle für die S-Bahn mit zu betrachten ist und durch
nachträglich erforderliche Lärmschutzvorkehrungen sinnvollerweise gleichzeitig
auch die Auswirkungen der zukünftigen Verkehrszunahme auf dieser Strecke
ausgeschlossen werden sollten. Dies sollte insbesondere für die Wohngebiete
entlang dieses Streckenabschnitts vorgesehen werden.
- damit eine Leitlinie/ Musterbeispiel
für andere direkt betroffene Anwohner des in Betracht kommenden
Steckenabschnitts zu geben.
Herr Kolle (Deutsche Bahn Projektbau GmbH) gibt auf Nachfrage von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) zu Protokoll, dass der Schienenbonus für neue Bauvorhaben entfallen ist. Dies sei aber mit bestimmten Bedingungen verbunden. Zu beachten sei außerdem eine Übergangsregelung, die besagt, dass der Schienenbonus nicht grundsätzlich bei allen Neubauvorhaben ab 01.01.2015 entfällt. Zu vorhandenen Strecken könne er momentan keine Aussage machen.
Im Verlaufe der Diskussion beantragen Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) und Rh. Dr. Becker (ÖDP), die Beratung des Bürgerantrages zu vertagen.
dafür: 13 (1 SPD, 7 BÜRGERLISTE, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 ÖDP)
dagegen: 45 (OB, 20 CDU, 11 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 pro NRW, 1 OP)
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nach einer längeren Diskussion lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über den von Rh. Dr. Becker (ÖDP) in Abstimmung mit dem Petenten reformulierten Bürgerantrag abstimmen.
Beschluss:
Wie Bürgerantrag in der von Rh. Dr. Becker (ÖDP) in Abstimmung mit dem Petenten vorgetragenen Fassung
dafür: 24 (12 SPD, 7 BÜRGERLISTE, 2 pro NRW, 1 OP, 1 DIE LINKE, 1 ÖDP)
dagegen: 32 (OB, 18 CDU, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Die Unabhängigen)
Damit ist der Bürgerantrag abgelehnt.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt anschließend darüber abstimmen, ob der Antrag auf weitergehenden Lärmschutz so lange ausgesetzt werden soll, bis eine Entscheidung über den Schienenbonus vorliegt.
dafür: 49 (OB, 21 CDU, 12 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Die Unabhängigen, 1 OP, 1 ÖDP)
dagegen: 10 (7 BÜRGERLISTE, 2 pro NRW, 1 DIE LINKE)
Rh. Dr. Becker gibt anschließend folgende persönliche Erklärung zu Protokoll:
„Ich halte es für ausgesprochen ungehörig, mir mit Hinweis auf Überschreitung meiner Redezeit, Fragen an Herrn Kolle zu verweigern. Dies mit dem zynischen Hinweis, „Fragen hätte ich ja vorher stellen können“. Weil der aktuelle Inhalt des Bürgerantrages von Herrn Geus nicht ordnungsgemäß in die Beratungsunterlagen eingeflossen ist, musste ich darauf erst aufgrund einer falschen Handhabung des Themas durch die Verwaltung zu sprechen kommen. Damit musste ich in meinem Redebeitrag leider etwas Zeit verbringen, was ich eigentlich gar nicht wollte. Ich wiederhole: Mir mit dieser zynischen Bemerkung weitere Fragen an Herrn Kolle zu verweigern, halte ich für ausgesprochen ungehörig.“
Herr Oberbürgermeister Buchhorn unterbricht die Sitzung für eine Pause.