Beschluss:
1.
Der weiteren Zusammenarbeit mit der Stadt Köln im
Bereich der Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für die Bereiche
Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt auf dem Gebiet der
Psychotherapie wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
„öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Durchführung der Überprüfungen
und der Erlaubniserteilung bei Heilpraktikeranwärtern für die Bereiche
Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt auf dem Gebiet der
Psychotherapie mit der Stadt Köln auf der Grundlage der Anlage 1 zur Vorlage neu
abzuschließen.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -