Bericht des Dezernenten

 

 

1.     Haushaltsverfügung der Bezirksregierung

 

Herr Stadtkämmerer Stein nimmt zunächst Stellung zu der dem Rat der Stadt Leverkusen bereits vorliegenden Haushaltsverfügung der Bezirksregierung. Die Genehmigung basiert im Wesentlichen auf den mit der Kommunalaufsicht im Vorfeld geführten Gesprächen und Schriftwechseln und beinhaltet daher für die Verwaltung keine Überraschungen. Die in der Haushaltsverfügung aufgeführten Auflagen, die ein sorgfältiges Controlling und die weitere Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes unverzichtbar machen, sind weiterhin zu beachten, um das Konsolidierungsziel in 2018 mit den Mitteln aus dem Stärkungspakt und spätestens in 2021 ohne die Mittel aus dem Stärkungspakt zu erreichen.

 

2.     Fragenkatalog der Fraktion der BÜRGERLISTE

 

Die verschiedenen Fragen aus dem Fragenkatalog der Fraktion BÜRGERLISTE werden wie folgt beantwortet:

 

 

a.     Geschwindigkeitskontrolle auf der A 1

Die weitere Entwicklung von Haushaltsauswirkungen der Geschwindigkeitsmessanlage unterliegt einem ständigen  Controlling. Sollte sich herausstellen, dass entgegen der aktuellen Einschätzung bei der zukünftigen Etatisierung Anpassungsbedarf besteht, ist das – so auch die Verständigung mit der Kommunalaufsicht - eine Aufgabenstellung für die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) für das Haushaltsjahr 2015. Die Etatisierung erfolgt auf der Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse und Prognosezahlen. Das Ziel, für die Jahre 2018 ff mindestens eine „schwarze Null“ zu schreiben, bleibt selbstverständlich bestehen.

 

 

b.     Ausschüttungen der WGL nach dem Jahre 2021

Der HSP wird nach den gesetzlichen Vorgaben für die Jahre 2012 bis 2021 aufge-stellt. Das Jahr 2021 sieht eine Gewinnausschüttung der WGL aus dem operativen Ergebnis des Jahres 2020 in Höhe von 2,5 Mio. € vor. Eine Haushaltsplanung darüber hinaus - also für die Jahre 2022 ff - gibt es heute noch nicht und wird auch an keiner Stelle gesetzlich gefordert.

 

In Abhängigkeit zu den in diesen Jahren vorliegenden allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt und der wirtschaftlichen Situation der WGL bleibt dann zu entscheiden, ob Gewinnausschüttungen der WGL für die Jahre 2022 ff an den Gesellschafter erfolgen sollen.

 

 

c.     Kulturetat

Die Stadt Leverkusen hat u. a. nach § 10 der Eigenbetriebsverordnung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der KSL sicherzustellen. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt nach, denn die von der Stadt gezahlten und etatisierten Beträge sind so geplant, den Liquiditätsbedarf der KSL sicherzustellen.

 

Bekanntlich reichen diese Zahlungen aber nicht aus, um auch den nicht liquiden Aufwand (z. B. Abschreibung)  abzudecken. So entsteht jährlich ein Delta, welches gegen Kapitalkonto gebucht wird. Dieses Delta beträgt ca. 1,1 Mio. € / Jahr.

Im Rahmen der – von der BÜRGERLISTE hinterfragte - Erörterung mit der Kommunalaufsicht wurde u. a. darauf hingewiesen, dass aus diesem Grund im Rahmen der städt. Investitionsplanung ein Betrag von 5 Mio. € in „spätere Jahre“ zu Aufstockung des KSL-Eigenkapitals etatisiert ist.

 

Ob der Kulturetat in späteren Jahren gekürzt werden muss, hängt wiederum ent-scheidend von den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Zukunft ab. Insofern werden Haushaltspläne und Wirtschaftspläne unter Auswertung der jeweils dann vorliegenden Erkenntnisse aufgestellt.

 

Eine Beschlussfassung über die Kürzung der erwähnten jeweils 1 Mio. € für 7 Jahre hinaus gibt es nicht.

 

 

d.     Kürzungen bei Abweichungen

Die Anmerkungen der BÜRGERLISTE sind aus Sicht der Verwaltung obsolet. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass alle Planungen der letzten Jahre seriös und defensiv gewesen sind. Alle Jahresergebnisse ab den Jahren der NKF- Um-stellung im Jahre 2008 zeigen zum Teil sehr deutliche Verbesserungen in den jeweiligen Jahresabschlüssen. Auch der Entwurf des aktuellen Jahresabschlusses 31.12.2013 zeigt eine Verbesserung von rd. 36 Mio. € im Vergleich zur Planung von rd. -72,6 Mio. €.

 

 

e.     Kassenkredite

Die Kassenkredite sind keine versteckten Schulden der Stadt, sondern werden in den Jahresabschlüssen ausgewiesen und offen gezeigt. Darüber hinaus wird über die Entwicklung regelmäßig im Rahmen von Finanzausschusssitzungen berichtet. Die von der Kommunalaufsicht zur Veröffentlichung freigegebene Haushaltssatzung weist eine Kassenkreditermächtigung von 280 Mio. € aus. Diese wird voraussichtlich aber 2014 nicht ausgeschöpft (aktuell rd. 200 Mio. €).

 

 

f.       Umwandlung von Landes in Gemeindestraßen

Die Umwandlung von Landestraßen in Gemeindestraßen führt dazu, dass diese in die städt. Bilanz aufzunehmen sind. Mangels eigener Herstellungskosten wirkt sich der Werteverzehr nicht auf die Ergebnisrechnung aus.

 

Darüber hinaus ist die sachgerechte Nutzung dieser Straßen sicherzustellen. Insofern sind im Bedarfsfall entsprechende Mittel zu etatisieren. 

 

Angemessene und notwendige infrastrukturelle Maßnahmen zur verkehrlichen Erschließung von Stadtteilen sind nach Auffassung der Verwaltung keine freiwillige Leistung, sondern eine Pflichtaufgabe der Kommune.

 

 

g.     Schul- und Bildungspauschale

Der fortgeschriebene HSP 2012 bis 2021 ordnet die Schul- und Bildungspauschale ab 2018 (zulässigerweise) dem konsumtiven Bereich zu.

Die Aufnahme der Kredite im investiven Bereich ist durch die Höhe der Tilgung begrenzt. Insofern wird die Verwaltung im Rahmen der Aufstellung von zukünftigen Haushaltsplanentwürfen nach den dann vorliegenden Erkenntnissen dem Rat der Stadt einen Entscheidungsvorschlag vorlegen, ob und in welcher Höhe die Schul- und Bildungspauschale zu Finanzierung von investiven Maßnahmen etatisiert werden muss.

 

 

h.     Ausscheiden aus dem Stärkungspakt

Die etatisierten Mittel aus dem Stärkungspakt betragen für die Jahre 2012 bis 2021 rd. 73,3 Mio. €. In Kenntnis, dass diese Größenordnung nicht durch Kompensationsmaßnahmen im freiwilligen Bereich aufgefangen werden kann, hat die Verwaltung mit oberster Priorität stets alle Vorgaben (u. a. fristgerechte Erstellung von Jahresabschlüssen) beachtet und damit die gesetzlichen Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes erfüllt.

 

Es besteht keine Veranlassung, mit einem Ausscheiden der Stadt Leverkusen aus dem Kreis der Stärkungspaktkommunen zu rechnen.

 

 

3.     Haushaltssperre gem. § 24 GemHVO

 

Der Erlass der Haushaltssperre, die in der Haushaltssatzung ausdrücklich angeführt wird, kann gem. § 24 GmHVO ausgesprochen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Insbesondere der Schutz der Liquidität kann dies erfordern. Um hierfür eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu erhalten, wurden die Fachbereiche der Stadt Leverkusen aufgefordert, eine belastbare Prognose für den weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2014 für die jeweiligen Fachbereichsbudgets zu erstellen. Parallel dazu werden mit den großen Steuerzahlern Gespräche geführt, um die Gewerbesteuerprognose 2014 zu verifizieren. Auf dieser Grundlage wird dann die Entscheidung über eine Haushaltssperre getroffen.

 

 

Herr Stadtkämmerer Stein wies ausdrücklich daraufhin, dass zwischen der anstehenden Kommunalwahl und dem beschriebenen fachlich notwendigen Entscheidungsprozess über die Festsetzung einer Haushaltssperre kein sachlicher Zusammenhang besteht, sondern dass einzig und allein der Schutz der Liquidität und die Erreichung des Konsolidierungszieles Entscheidungsparameter sein werden. Sollte eine Haushaltssperre vor diesem Hintergrund notwendig sein, wird der Kämmerer von diesem Instrument selbstverständlich Gebrauch machen.

 

Auf die Nachfrage zur Veröffentlichung der Haushaltssatzung wurde auf das nächste Amtsblatt verwiesen.

 

 

4.     Neubau der Feuerwache

 

Herr Stadtkämmerer Stein teilt den aktuellen Sachstand zum Neubau der Feuerwehrhauptwache mit. Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung liegt jetzt vor und hat im Ergebnis festgestellt, dass die Realisierung im Lebenszeitzyklusmodell im Vergleich zum konventionellen Eigenbau einen Wirtschaftlichkeitsvorteil von 7,4  (worst case) bis 10,97 % (best case) hat. Nach erfolgter Abstimmung mit der Bezirksregierung wird die Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung in Angriff genommen.