Rh. Paul Hebbel (CDU) merkt an, dass nicht alle Vorgaben des damaligen Beschlusses in Bezug auf die Geschossigkeit eingehalten wurden. Die Verwaltung führt dazu aus, dass sich dies u.a. aus der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ergibt.

 

Herr Neuendorf (OP) thematisiert die befürchtete Lärmproblematik bei Nutzung des Marktplatzes für Ortsteilfeste hinsichtlich der Wohnbebauung. Er favorisiert eine Bebauung von zwei Seiten anstelle der geplanten drei Seiten, um mögliche Lärmreflexionen zu vermindern.

 

Rh. Wölwer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit der (geringfügige) Eingriff in den Landschaftsschutz im Plangebiet ausgeglichen werden kann. Dies wird durch die Verwaltung geprüft.

 

Rh. Ries (FDP) bittet um eine Erklärung zu dem Widerspruch einer 100% Kostenübernahme durch den Vorhabenträger und der Aussage einer hälftigen Beteiligung durch die Stadt Leverkusen an den Baukosten des neuen Marktplatzes.

Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) führt hierzu aus, dass dies durch die Vorlage des Fachbereiches Finanzen, Liegenschaften, an den Rat der Stadt Leverkusen geklärt wird, da im Kaufvertrag die Einbringung des Grundstückspreises berücksichtigt wird.

 

Herr Scharbrodt (BÜRGERLISTE) beantragt, dass nicht der Vorhabenträger den Bebauungsplan aufstellt, sondern die Verwaltung.

Frau Beigeordnete Deppe führt dazu aus, dass dann das Verfahren von einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einen Angebotsbebauungsplan geändert werden müsse. Herr Scharbrodt hält seinen Änderungsantrag aufrecht.

 

Rh. Ippolito lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

 

dafür:            1  (BÜRGERLISTE)

dagegen:   14  (5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW, 1 OP)

Enth.:            1  (BÜRGERLISTE)

 

Rh. Ippolito lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.   Gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Bebauungsplanverfahren für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt / Im Dorf“ auf der Grundlage der Planung des Vorhabenträgers einzuleiten. Der Geltungsbereich erfasst grob umschrieben den Bereich des Lützenkirchener Marktplatzes sowie die daran angrenzenden und mit Tennishallen bebauten Grundstücksflächen nördlich der Straße „Im Dorf“. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 4 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.   Der vom Bau- und Planungsausschuss am 02.06.2008 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 174/III „Lützenkirchen – Markplatz, Im Dorf“ wird aufgehoben.

 

3.   Dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt / Im Dorf“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zugestimmt.

 

4.   Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Das Bebauungskonzept wird zudem zwei Wochen öffentlich ausgehängt werden.

 

Rechtsgrundlage: § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.87 mit Änderung vom 05.12.94 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Beteiligung der Bürger an der Planung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


dafür:          15  (5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW)

dagegen:     1  (OP)