Beschluss:

 

1.      Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Lützenkirchen – Am Markt“ geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Die Planzeichnung mit Begründung wird zudem zwei Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.87 mit Änderung vom 05.12.94 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Beteiligung der Bürger an der Planung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


 

dafür:          15  (5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW)

dagegen:     1  (OP)