Beschluss:
Bei Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten Beigeordneten für das Dezernat II/Stadtkämmerers erfolgt die Vertretung des Oberbürgermeisters in folgender Reihenfolge:
1. Beigeordnete/r für das Dezernat IV
2. Beigeordnete/r für das Dezernat III
3. Beigeordnete/r für das Dezernat V
- einstimmig -