Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Bei Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten Beigeordneten für das Dezernat II/Stadtkämmerers erfolgt die Vertretung des Oberbürgermeisters in folgender Reihenfolge:

 

1. Beigeordnete/r für das Dezernat IV

2. Beigeordnete/r für das Dezernat III

3. Beigeordnete/r für das Dezernat V


- einstimmig -