Beschluss:

 

1. Die vom Rat bestellten städtischen Vertreter (Mitglieder und stellvertretende Mitglieder) in den Organen der nachfolgenden Unternehmen und Einrichtungen werden, soweit sich das Ende der Mitgliedschaft nicht bereits aus Gesetz oder den jeweiligen Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen ergibt, gem. § 113 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abberufen bzw. sind durch die Stellen abzuberufen, die sie bestellt haben:
                                                 

   1.     Altenstiftung Sparkasse Leverkusen

   2.     AVEA GmbH & Co. KG und
AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

   3.     Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

   4.     Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH

   5.     Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen

   6.     JOB SERVICE Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH

   7.     Klinikum Leverkusen gGmbH

   8.     Klinikum Leverkusen Service GmbH

   9.     Kraftverkehr Wupper-Sieg AG
(nur Abberufung der städtischen Mitglieder in der Hauptversammlung)

10.     Leverkusener Parkhaus-GmbH

11.     MVZ Leverkusen gGmbH

12.     neue bahnstadt opladen GmbH

13.     PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH

14.     Physio-Centrum MEDILEV GmbH

15.     Radio Leverkusen GmbH & Co. KG

16.     Veranstaltergemeinschaft für Radio Stadt Leverkusen e.V.

17.     Region Köln/ Bonn e.V.

18.     RELOGA Holding GmbH & Co. KG und
RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

19.     Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH

20.     Rheinischer Sparkassen- und Giroverband

21.     RWE AG

22.     RW Holding AG

23.     Sparkasse Leverkusen

24.     Sport-Marketing GmbH Leverkusen i. L.

25.     Suchthilfe gGmbH

26.     Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR

27.     Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH

28.     Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

29.     Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

30.     WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH

31.     WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH

32.     Wuppermann Bildungswerk gGmbH

33.     Wupperverband

34.     Zweckverband VRS und
Zweckverband NVR

 

2. Nach Beschlussfassung zu 1. wählt der Rat aufgrund der §§ 63 Abs. 2, 113 Abs. 2 und 3 und § 114 a i. V. m. § 50 GO NRW entsprechend der Anlage 7 zur Niederschrift Vertreter in Organen von Unternehmen und Einrichtungen.

 

Dabei sind die in den jeweiligen Anlagen enthaltenen Ausführungen zur Mandatswahrnehmung in der Begründung erläutert und Teil der Beschlussfassung.


Herr Oberbürgermeister Buchhorn verweist auf den einheitlichen Wahlvorschlag aller Fraktionen und Gruppen des Rates zur personellen Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen, der den Ratsmitgliedern mit der Ergänzung zur Vorlage vom 30.06.14 am Montag zugestellt worden ist. Er fragt zunächst ab, ob weitere Listen vorgeschlagen werden, oder ob es Einwendungen gegen den vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlag gibt. Es werden keine weiteren Listen vorgeschlagen und keine Einwände erhoben.

 

Daraufhin stellt er die Vorlage mit den personellen Vorschlägen des einheitlichen Wahlvorschlages zur Abstimmung.


- einstimmig -