Beschluss:
1. Die vom Rat
bestellten städtischen Vertreter (Mitglieder und stellvertretende Mitglieder)
in den Organen der nachfolgenden Unternehmen und Einrichtungen werden, soweit
sich das Ende der Mitgliedschaft nicht bereits aus Gesetz oder den jeweiligen
Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen ergibt, gem. § 113 Abs. 1 Satz 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abberufen bzw. sind
durch die Stellen abzuberufen, die sie bestellt haben:
1. Altenstiftung Sparkasse Leverkusen
2. AVEA GmbH & Co. KG und
AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
3. Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
4. Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
5. Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
6. JOB SERVICE Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH
7. Klinikum Leverkusen gGmbH
8. Klinikum Leverkusen Service GmbH
9. Kraftverkehr
Wupper-Sieg AG
(nur Abberufung der städtischen Mitglieder in der Hauptversammlung)
10. Leverkusener Parkhaus-GmbH
11. MVZ Leverkusen gGmbH
12. neue bahnstadt opladen GmbH
13. PBH Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH
14. Physio-Centrum MEDILEV GmbH
15. Radio
Leverkusen GmbH & Co. KG
16. Veranstaltergemeinschaft für Radio Stadt Leverkusen e.V.
17.
Region Köln/ Bonn e.V.
18.
RELOGA Holding GmbH
& Co. KG und
RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
19. Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH
20.
Rheinischer
Sparkassen- und Giroverband
21.
RWE AG
22. RW Holding AG
23. Sparkasse Leverkusen
24. Sport-Marketing GmbH Leverkusen i. L.
25. Suchthilfe gGmbH
26. Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
27. Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH
28. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
29. Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper
30. WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
31. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH
32. Wuppermann Bildungswerk gGmbH
33. Wupperverband
34.
Zweckverband VRS und
Zweckverband NVR
2. Nach Beschlussfassung zu 1. wählt der Rat aufgrund der §§ 63 Abs. 2, 113 Abs. 2 und 3 und § 114 a i. V. m. § 50 GO NRW entsprechend der Anlage 7 zur Niederschrift Vertreter in Organen von Unternehmen und Einrichtungen.
Dabei sind die in den jeweiligen Anlagen enthaltenen Ausführungen zur Mandatswahrnehmung in der Begründung erläutert und Teil der Beschlussfassung.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn verweist auf den einheitlichen Wahlvorschlag aller Fraktionen und Gruppen des Rates zur personellen Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen, der den Ratsmitgliedern mit der Ergänzung zur Vorlage vom 30.06.14 am Montag zugestellt worden ist. Er fragt zunächst ab, ob weitere Listen vorgeschlagen werden, oder ob es Einwendungen gegen den vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlag gibt. Es werden keine weiteren Listen vorgeschlagen und keine Einwände erhoben.
Daraufhin stellt er die Vorlage mit den personellen Vorschlägen des einheitlichen Wahlvorschlages zur Abstimmung.
- einstimmig -