Beschluss:

 

1. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

2. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die anliegende Stellungnahme der Stadt Leverkusen zum Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 18b AEG für das Bauvorhaben „Modernisierungsoffensive 2 NRW - Erneuerung Bahnhof Opladen“ (MOF 2 – Bf Opladen) wird zur Kenntnis genommen.

 

Leverkusen, den 05.06.14

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein                                              Rh. Ippolito                Rh. Paul Hebbel


dafür:          51  (OB, 17 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 FDLev, 3 OP, 1 pro NRW, 2 DIE LINKE, 1 PIRATEN)

Enth.:            2  (1 pro NRW, 1 PIRATEN)