Sitzung: 24.07.2014 W/001/2014
Vorlage: 2014/0095
Die Herren B. Rees und M. Schmidt erläutern ihre Wahleinsprüche vom 23.06.2014 bzw. 04.07.2014. Sie kommentieren die Vorlage der Verwaltung und verweisen auf darin ihrer Meinung nach enthaltene Unstimmigkeiten bzw. beziehen sich auf die Argumente in ihren Einsprüchen. Herr Rees wird vom Vorsitzenden zwischendurch gebeten, sich in seinem Vortrag auf den Einspruch zu beschränken und keinen Bericht über abweichende Themen hinzuzufügen.
Der Vorsitzende erläutert danach
die Vorlage der Verwaltung.
Auf die Nachfrage des Vorsitzenden hin gibt es folgende Wortmeldungen:
Rh. Beisicht (PRO NRW) legt dar,
dass die Argumentation der Verwaltung in der
Begründung zur Vorlage nach seiner Auffassung rechtlich unzutreffend ist, d.h.
im vorliegenden Fall insbesondere kein Analogieverbot in der Anwendung des § 45
KWahlG bestand und dass die Besonderheit des Austritts des Herrn Bastian
bereits vor der Bewerberfeststellung durch den Kommunalwahlausschuss
unberücksichtigt blieb. Er bezweifelt, dass eine Empfehlung zur Ablehnung der
Einsprüche in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben wird. Er
kündigt an, gegen die Verwaltungsvorlage abzustimmen.
Herr Beig. Märtens weist die Kritik der Beschwerdeführer an der
Verwaltungsvorlage zurück. Er und nachfolgend Frau Drescher (30) erläutern die
Rechtsauffassung der Verwaltung, und machen deutlich, dass sich diese auf
eindeutige
Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt stützt.
Frau Meier-Engelen (FDLev), weist darauf hin, dass im vorliegenden Fall eine
juristische Prüfung des Sachverhalts außerhalb des Gremiums angezeigt ist und
erinnert gleichzeitig an die Mitverantwortung der Wählergruppe bei der Auswahl
ihres Spitzenkandidaten.
Rh. Omankowsky (CDU) teilt die Auffassung, dass der Sachverhalt und die
vorgeschlagene Entscheidung gerichtlich überprüft werden sollte. Er hält der
Wählergruppe entgegen, dass sie durch die Benennung von Nichtmitgliedern als
Bewerber z.B. auf Listenplatz 3 zwangsläufig damit rechnen musste, dass sie in
den Vertretungen nicht nur durch Wählergruppenmitglieder vertreten sein würde.
Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) bittet die Verwaltung um Bestätigung, dass der Zeitpunkt der
Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Ratswahl im
vorliegenden Sachverhalt unerheblich ist. Dies wird von Frau Drescher
bestätigt.
Rh. Beisicht (PRO NRW) erörtert
zur Wortmeldung von Rh. Omankowsky (CDU) die Thematik der Aufstellung von
parteilosen Bewerbern durch eine Parteiversammlung und macht Ausführungen zum
Grundsatz des freien Mandats.
Er gibt zu bedenken, dass Bewerber Bastian -für die vorliegende
Entscheidung von großer Bedeutung - zum Zeitpunkt des Austritts aus der
Wählergruppe nach seiner Überzeugung noch kein Mandat erlangt habe. Er schließt
sich der Auffassung an, dass die Angelegenheit gerichtlich überprüft werden
müsse.
Nach den Wortmeldungen erklärt
der Vorsitzende den Beschlussentwurf und bittet um Abstimmung.
Der Wahlprüfungsausschuss weist die vorgenannten Wahleinsprüche mehrheitlich als nicht relevant im Sinne der Vorschriften in § 40 Abs. 1 Buchstaben a-c des Kommunalwahlgesetzes NW zurück.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
dafür: 13 (5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1
FDLev, 1 OP,
1 PIRATEN)
dagegen: 1 (PRO NRW)
Enth.: 1 (DIE LINKE)