Die Herren B. Rees und M. Schmidt erläutern ihre Wahleinsprüche vom 23.06.2014 bzw. 04.07.2014. Sie kommentieren die Vorlage der Verwaltung und verweisen auf darin ihrer Meinung nach enthaltene Unstimmigkeiten bzw. beziehen sich auf die Argumente in ihren Einsprüchen. Herr Rees wird vom Vorsitzenden zwischendurch gebeten, sich in seinem Vortrag auf den Einspruch zu beschränken und keinen Bericht über abweichende Themen hinzuzufügen.

 

Der Vorsitzende erläutert danach die Vorlage der Verwaltung.

Auf die Nachfrage des Vorsitzenden hin gibt es folgende Wortmeldungen:

 

Rh. Beisicht (PRO NRW) legt dar, dass die Argumentation der Verwaltung in der
Begründung zur Vorlage nach seiner Auffassung rechtlich unzutreffend ist, d.h. im vorliegenden Fall insbesondere kein Analogieverbot in der Anwendung des § 45 KWahlG bestand und dass die Besonderheit des Austritts des Herrn Bastian bereits vor der Bewerberfeststellung durch den Kommunalwahlausschuss unberücksichtigt blieb. Er bezweifelt, dass eine Empfehlung zur Ablehnung der Einsprüche in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben wird. Er kündigt an, gegen die Verwaltungsvorlage abzustimmen.

Herr Beig. Märtens weist die Kritik der Beschwerdeführer an der Verwaltungsvorlage zurück. Er und nachfolgend Frau Drescher (30) erläutern die Rechtsauffassung der Verwaltung, und machen deutlich, dass sich diese auf eindeutige
Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt stützt.

Frau Meier-Engelen (FDLev), weist darauf hin, dass im vorliegenden Fall eine juristische Prüfung des Sachverhalts außerhalb des Gremiums angezeigt ist und erinnert gleichzeitig an die Mitverantwortung der Wählergruppe bei der Auswahl ihres Spitzenkandidaten.

Rh. Omankowsky (CDU) teilt die Auffassung, dass der Sachverhalt und die vorgeschlagene Entscheidung gerichtlich überprüft werden sollte. Er hält der Wählergruppe entgegen, dass sie durch die Benennung von Nichtmitgliedern als Bewerber z.B. auf Listenplatz 3 zwangsläufig damit rechnen musste, dass sie in den Vertretungen nicht nur durch Wählergruppenmitglieder vertreten sein würde.

Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet die Verwaltung um Bestätigung, dass der Zeitpunkt der Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Ratswahl im
vorliegenden Sachverhalt unerheblich ist. Dies wird von Frau Drescher bestätigt.

 

Rh. Beisicht (PRO NRW) erörtert zur Wortmeldung von Rh. Omankowsky (CDU) die Thematik der Aufstellung von parteilosen Bewerbern durch eine Parteiversammlung und macht Ausführungen zum Grundsatz des freien Mandats.
Er gibt zu bedenken, dass Bewerber Bastian -für die vorliegende
Entscheidung von großer Bedeutung - zum Zeitpunkt des Austritts aus der Wählergruppe nach seiner Überzeugung noch kein Mandat erlangt habe. Er schließt sich der Auffassung an, dass die Angelegenheit gerichtlich überprüft werden müsse.

Nach den Wortmeldungen erklärt der Vorsitzende den Beschlussentwurf und bittet um Abstimmung.

Der Wahlprüfungsausschuss weist die vorgenannten Wahleinsprüche mehrheitlich als nicht relevant im Sinne der Vorschriften in § 40 Abs. 1 Buchstaben a-c des Kommunalwahlgesetzes NW zurück.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 


dafür:          13  (5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDLev, 1 OP,
1 PIRATEN)

dagegen:     1  (PRO NRW)

Enth.:            1  (DIE LINKE)