Beschluss: erledigt

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) nimmt Bezug auf den Antrag 2014/0078 und erkundigt sich, welche Orte in Leverkusen als „gefährliche Orte“ eingestuft werden und dies in den Bereichen – wie in der Stadt Köln – zu erweiterten Befugnissen der Polizei führen wird.

Rh. Beisicht (pro NRW) schließt sich dieser Frage an.

 

Herr Husfeldt (Polizei Leverkusen) erklärt, dass sich seine Zuständigkeit lediglich auf das Leverkusener Stadtgebiet erstreckt und er deswegen keine Aussage zu den Gegebenheiten in der Stadt Köln treffen kann.

Allerdings gebe es in Leverkusen keinen Bereich, der die Voraussetzungen des § 12 Polizeigesetz (PolG) erfüllt und somit als „gefährlicher Ort“ eingestuft wird.

 

 

Der Antrag wird vom Antragsteller als erledigt erklärt.