Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

I. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

II. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

Leverkusen, den 24.07.2014

 

gezeichnet:

Buchhorn                               Rh. Eimermacher                             Rh. Ippolito


dafür:          41  (OB, 15 CDU, 13 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDLev, 2 OP, 2 DIE LINKE, 2 PIRATEN)

Enth.:            5  (3 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

 

Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.