Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 der Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a. Der Jahresabschluss 2013 wird mit einer Bilanzsumme von 118.082.815,04 € und einem Jahresüberschuss von 4.457.166,14 € (inklusive 670.586,06 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.457.166,14 € wird in Höhe von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 657.166,14 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c. Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d. Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e. Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt

(Anlage 3 der Vorlage).

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a. Der Jahresabschluss 2013 wird mit einer Bilanzsumme von 52.752,57 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,76 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.

 

b. Der Jahresüberschuss 2013 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c. Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Ziffer 2 der Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Rf. Geisel, Rh. Hasivar, Rh. Ippolito, Rh. Omankowsky und Rh. Ruß haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.