Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 der Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2013 wird mit einer Bilanzsumme von 7.760.234,25 € und einem Jahresüberschuss von 127.462,76 € (inklusive 101.000,00 € Beteiligungsbeiträge) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 127.462,76 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2013 wird mit einer Bilanzsumme von 36.887,74 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,76 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss 2013 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Ziffer 2 der Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Rf. Geisel, Rh. Hasivar, Rh. Ippolito und Rh. Omankowsky haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.