Rh. Eimermacher (CDU) schlägt vor, die Vorlage in den Rat zu vertagen, aber im Finanz- und Rechtsausschuss die bereits im Vorfeld aufgekommenen Fragestellungen zu Protokoll zu geben und schriftlich vor der Ratssitzung beantworten zu lassen.

 

Rh. Eimermacher (CDU) nimmt Bezug auf die Begründung zur Vorlage, dass eine Finanzierung der Schulsozialarbeiter nicht durch die Reduzierung anderer freiwilliger Leistungen möglich ist, stattdessen eine Erhöhung der Grundsteuer vorgesehen wird. Er erkundigt sich, ob die Bezirksregierung diesem Vorgehen zugestimmt hat.

 

Rh. Ippolito (SPD) stellt die Frage, was die Grundsteuererhöhung konkret für die Bürger bedeutet und bittet um ein Beispiel. Ferner reicht die SPD-Fraktion einen schriftlichen Fragekatalog ein (s. Anlage zu TOP 16).

 

Rh. Müller (CDU) fragt nach, ob es sich bei der in der Vorlage aufgeführten Liste der Schulsozialarbeiter mit ihren Einsatzorten um einen aktuellen Stand handelt.

 

Herr Stadtkämmerer Stein sagt eine schnelle Beantwortung der Fragestellungen zu.

Er erklärt außerdem, dass die Bezirksregierung weder eine Fortführung der Schulsozialarbeit noch eine Finanzierung dieser Aufgabe durch eine Steuererhöhung fordert. Hierbei handelt es sich um eine ausschließlich politische Entscheidung, die jedoch von der Bezirksregierung akzeptiert werden würde.

 

Zu den Auswirkungen der Steuererhöhung benennt Herr Stadtkämmerer Stein das Beispiel einer Familie in einer klassischen Doppelhaushälfte, die jährlich um die 18 € mehr Grundsteuer würde entrichten müssen.

 

Herr Beigeordneter Adomat (Dez. IV) gibt zur Frage von Herrn Müller die Auskunft, dass die Listen noch überarbeitet werden, insbesondere findet eine konkrete Zuordnung der Schulsozialarbeiter zu den einzelnen Schulen erst nach einem entsprechenden Ratsbeschluss statt.

Die Einsatzorte der von der Kirche angestellten Schulsozialarbeiter seien vom Rat nicht zu entscheiden. Er sagt zu, eine entsprechende Liste einzufordern und den entsprechenden politischen Gremien zur Verfügung zu stellen.

 

Frau BM Lux (SPD) bezieht sich auf die Liste „Kürzungen aufgrund der Einsparvorgaben der Bezirksregierung“ der Vorlage 2014/0136 und erkundigt sich, welcher Sachverhalt hinter dem letzten Punkt der freiwilligen Maßnahmen (Wirtschaftsförderung – Aufwendungen für Zuschüsse an private Unternehmen - Fernwärme) steht.

 

Herr Stadtkämmerer Stein sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Förderung der Fernwärme

Auf dem sog. IPL-Gelände (Innovationspark Leverkusen) steht für die Wärmeversorgung ausschließlich Fernwärme zur Verfügung. Da die damit verbundenen Erschließungskosten über den Kosten einer üblichen Erschließung liegen, stehen Haushaltsmittel zur Verfügung, um einen etwaigen grundstücksbezogenen Nachteil auszugleichen. Die Position musste in den letzten Haushaltsjahren nicht in Anspruch genommen werden.

 

Liste der Schulsozialarbeiter

Die Liste der Schulsozialarbeiter mit den entsprechenden Einsatzorten in der Vorlage 2014/0136 ist aktuell, wobei anzumerken ist, dass Frau Biniek zum 31.10.2014 gekündigt hat.

 

Ergänzend die Einsatzorte für die Schulsozialarbeiter im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Katholischen Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH (KJA) für 2014:

 

Frau Felix:                             Hauptschule Im Hederichsfeld

Frau Völlmecke-Geißler:     Theodor-Heuss-Realschule

Frau Stettes:                         Montanus Realschule

Frau Nöll:                               Realschule Am Stadtpark

Frau Müller:                           BK Geschwister Scholl, BK Wirtschaft und Verwaltung

 

Schulsozialarbeiter im BuT der Stadt Leverkusen für 2014:

 

Frau Maier:               GGS Sternenschule, GGS Löwenzahnschule, KGS Burgweg

Frau Gardemeier:    GGS-Opladen, KGS Remigius, GGS Herderstr.

Frau Lopes:              Comeniusschule, GGS Heinrich-Lübke-Str., GGS Astrid-Lindgren

Herr Wellenstein:      GGS Im Kirchfeld

Herr Pankow:            GGS Dönhoffstr., KGS Dönhoffstr.

Frau Müsse: GGS Regenbogenschule, Erich-Klausener-Schule

 

Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im BuT sind ausschließlich über Bundesmittel finanziert worden. Die Finanzierung ist am 31.12.2013 ausgelaufen. Durch den Übertrag nichtverausgabter Mittel konnte so die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulsozialarbeit im BuT bis zum 31.12.2014 gesichert werden.

 

 

Antworten zu den Fragestellungen der SPD-Fraktion:

 

1)     Grundsteuererhöhung

 

Auswirkung einer Hebesatzerhöhung um 10 v. H. in Leverkusen:

 

s. Anlage zu TOP 16 – Hebesatzerhöhung

 

2)     Die Finanzierung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt seit 2011 – unabhängig von der Finanzierung der Schulsozialarbeit-  über eine zunächst 5,4 prozentige Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft gem. SGB II.

Dieser Prozentsatz ist mittlerweile nicht mehr gültig. Im Laufe des Jahres 2013 erfolgte eine Anpassung dieser Quote rückwirkend zum 01.01.2013 auf 3,4 %. Weiterhin hat der Bund in 2014 nicht verbrauchte Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket in 2012 über eine Einbehaltung bei der Bundeserstattung für die Kosten der Unterkunft verrechnet.

In 2014 wurde die Beteiligung des Bundes von 3,4 auf 3,7 % erhöht. Ab 2015 wird diese Beteiligungsquote auf der Grundlage der Ausgaben des Vorjahres festgelegt; nicht verbrauchte Mittel werden dann verrechnet. Fraglich ist, ob für 2013 noch mit einer Rückforderung nicht verbrauchter Mittel zu rechnen ist.

 

Insgesamt stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

2011              5,4 % Bundesbeteiligung                           ca. 1,89 Mio €

 

2012              5,4 % Bundesbeteiligung                                 912.000 €

                       Incl. Rückforderung in 2014

 

2013              zunächst 5,4 % Bundesbeteiligung           ca. 1,3 Mio €

                       Reduzierung auf 3,4 % rückwirkend

                       zum 01.01.2013

 

2014              zunächst 3,4 % Bundesbeteiligung           Prognose:

                       Erhöhung rückwirkend zum 01.01  ca. 1,48 Mio €

                       auf 3,7 %; Spitzabrechnung in 2015

 

3)     Die Daten können in der gewünschten Differenzierung für die Jahre 2012 und 2013 dargestellt werden. In 2011 wurden für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ca. 370.000 € ausgezahlt.

 

2012

 

Ausflüge und Klassenfahrten:                    ca. 173.000 €

Schulbedarf:                                     ca. 273.000 €

Schülerbeförderung:                                                     0 €

Lernförderung:                                             ca.   33.000 €

Mittagessen:                                                ca. 372.000 €

Teilhabe:                                                      ca.   61.000 €

Gesamt:                                                              912.000 €

 

2013

 

Ausflüge und Klassenfahrten:                    ca. 155.000 €

Schulbedarf:                                     ca. 360.000 €

Schülerbeförderung:                                                     0 €

Lernförderung:                                            ca.   78.000 €

Mittagessen:                                                ca. 444.000 €

Teilhabe:                                                      ca.   61.000 €

Gesamt:                                                           1.098.000 €

 

4)     Die Kalkulation hat alle erforderlichen Mittel, wie sie im Konzept dargestellt werden berücksichtigt.

 

5)     Zukünftig wird BuT nicht mehr die Hauptaufgabe der 6 städtischen und der 4 Schulsozialarbeiter der KJA sein, sondern lediglich eine Teilaufgabe.

Die Bürgerinnen und Bürger haben wie bisher die Möglichkeit, sich an die zuständigen Stellen im Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen und den FB Soziales zu wenden.

 

 

 

Die Vorlage wird einstimmig in den Rat vertagt.